Bessere Entschädigung und Hilfen für Opfer von Terroranschlägen sind überfällig.

„DIE LINKE unterstützt ohne Wenn und Aber die Forderungen des ‚Opferbeauftragten‘ der Bundesregierung, Kurt Beck, sowie den heute im Bundestag zur Abstimmung stehenden Antrag, die Opferentschädigung von Verletzten und Hinterbliebenen von Terroranschlägen und anderen Gewalttaten deutlich zu verbessern. Das gilt nicht allein für die Opfer des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz, denn auch in anderen Fällen  – beispielsweise bei den Opfern des NSU – war und ist die staatliche Unterstützung unzureichend“, erklärte heute André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.

Hahn weiter:

„Der Bundestag hat zwar am 18. Mai 2017 einstimmig das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld angenommen, aber zugleich gegen die Stimmen von LINKEN und Grünen den Entwurf zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes abgelehnt. In der Beschlussempfehlung hieß es seinerzeit: ‚Die Fraktion der CDU/CSU machte geltend, dass (…) in der Folge des schrecklichen Attentats auf dem Berliner Breitscheidplatz allen Opfern und deren Hinterbliebenen geholfen werden konnte. Daher gebe es keinen akuten Regelungsbedarf.‘ Was für eine fatale Fehleinschätzung!

Beim fürchterlichen Anschlag auf dem Breitscheidplatz geht es nicht um Strafverfolgung, denn der Täter ist tot. Aber bis heute hat noch niemand die politische Verantwortung für das schier unglaubliche Behördenversagen im Fall Amri übernommen und entsprechende Konsequenzen gezogen. Dass die Angehörigen der Opfer darüber wütend sind, kann ich sehr gut verstehen. Es hapert nicht nur bei der juristischen und politischen Aufarbeitung, sondern auch bei der psychologischen Unterstützung und hinsichtlich einer angemessenen finanziellen Entschädigung.

Die amtierende ebenso wie die künftige Bundesregierung muss endlich begreifen: Wir brauchen nicht immer weitere Ankündigungen, mit denen die Betroffenen letztlich nur hingehalten werden, sondern eine schnelle und durchgreifende Änderung der geltenden Regelungen.“

Forderungen von Kurt Beck zur Verbesserung der Hilfe für Terroropfer umsetzen.

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter für Opferentschädigung:

Heute entscheidet der Bundestag über einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen zur Verbesserung der Opferentschädigung. Darin werden Konsequenzen aus den Erfahrungen im Nachgang zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz gezogen.

„Bei dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 kamen zwölf Menschen ums Leben, zahlreiche Menschen wurden – zum Teil schwer – verletzt. Die Verletzten wie auch die Hinterbliebenen der Opfer haben sich nach dem Anschlag zu lang allein gelassen gefühlt. Der Offene Brief der Angehörigen an die Kanzlerin vom 1. Dezember 2017 ist ein bedrückendes Dokument von Fehlleistungen. Die meiste Aufmerksamkeit galt dem Täter, den Opfern die wenigste.

Umso wichtiger war es, dass im März 2017 Kurt Beck zum Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Attentats vom Breitscheidplatz berufen wurde. Seine Arbeit war und ist für die Betroffenen von unschätzbarem Wert.

Kurt Beck hat heute seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Wir müssen aus seinen Empfehlungen die notwendigen Konsequenzen ziehen. Wir fordern daher, dass auf Bundes- und Landesebene zentrale Anlaufstellen für Opfer eines Terroranschlags und deren Angehörige geschaffen werden. Sie sollen auf die Betroffenen zugehen und die Regulierung der Entschädigungsansprüche verantwortlich koordinieren.

Außerdem sollen die Leistungen der staatlichen Opferentschädigung allen Betroffenen von Terroranschlägen in Deutschland zugänglich sein. Das muss unabhängig davon gelten, ob die Opfer in Deutschland oder im Ausland wohnhaft sind.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*