Vorläufiger Insolvenzverwalter über Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH bestellt.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Beschluss vom 13. Dezember 2017 aufgrund eines an diesem Tag eingegangenen Eigenantrags der NIKI Luftfahrt GmbH (nach österreichischem Recht, im Folgenden: Schuldnerin), das Insolvenzverfahren über deren Vermögen zu eröffnen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Professor Dr. Lucas F. Flöther, Wallstraße 14, 10179 Berlin, bestimmt. Die Schuldnerin kann nur noch über ihr Vermögen verfügen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Damit soll verhütet werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin nachteilig verändert.

Zugleich hat das Gericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses sind bestellt worden die TUIfly GmbH, die Falcon Aero Space Leasing (Ireland) 4 Ltd. und die Bundesagentur für Arbeit, die bereits gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg erklärt haben, das Amt anzunehmen.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat u.a. geprüft, ob es international zuständig ist, und dies bejaht. Die Schuldnerin sei zwar nach österreichischem Recht gegründet und habe nach ihren Statuten ihren Sitz in Wien. Maßgeblich sei jedoch, wo sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin befinde („Center of Main Interest“, kurz COMI). Dieser liege in Berlin. Zum einen sei die Schuldnerin gesellschaftsrechtlich mittelbar in die Air-Berlin-Unternehmensgruppe eingegliedert. Zum weiteren bestimme die Leitung der Unternehmensgruppe auch operativ die Geschäfte der Schuldnerin, indem u.a. die durchzuführenden Flüge vorgegeben und dafür die Kosten erstattet würden. Die maßgeblichen Tätigkeiten der Schuldnerin würden in Berlin ausgeübt, ebenso dort die strategisch wichtigen, über das Tagesgeschäft hinausgehenden Entscheidungen getroffen. Zudem sei die Mehrzahl der von der Schuldnerin geleasten Flugzeuge in Deutschland stationiert und der ganz überwiegende Teil der Flüge werde von Deutschland aus abgewickelt.

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 36n IN 6433/17, Beschluss vom 13. Dezember  2017

Der Beschluss wird in Kürze unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl eingestellt werden (abrufbar unter Eingabe von Bundesland Berlin / Gericht: Amtsgericht Charlottenburg / Firma der Schuldnerin: NIKI Luftfahrt GmbH / Angabe des Aktenzeichens des Insolvenzgerichtes: 36n IN 6433/17)

Gläubiger/innen und sonstige Betroffene werden gebeten, sich wegen weiterer Informationen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Bundesregierung lässt Fluggäste ins offene Messer laufen

„Die Bundesregierung hat die Flugpassagiere ins offene Messer der Insolvenz von Air Berlin und nun auch Niki laufen lassen“, erklärt Amira Mohamed Ali mit Blick auf das Aus der Ferienfluglinie Niki.

Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Da es an einer Insolvenzabsicherung für Passiere mit Flugtickets fehlt, bleiben diese auf den Kosten ihrer nunmehr unbrauchbaren Flugtickets sitzen und müssen zusätzlich neue, zum Teil wesentlich teurere Tickets kaufen, um ihre Flugziele zu erreichen oder um nach Hause zu kommen. Im Gegensatz zu Pauschalreisenden haben sie weder einen Anspruch auf Rückbeförderung noch auf Kostenübernahme für Ersatzflüge und Unterkünfte. DIE LINKE fordert, dass die Bundesregierung einen nationalen Entschädigungsfonds für die von der Air-Berlin-Pleite betroffenen Fluggäste einrichtet und einen Gesetzentwurf für eine nationale Insolvenzabsicherungspflicht für Fluggesellschaften vorlegt.“

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