Aktivierung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression.

Zur Aktivierung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshof für Verbrechen der Aggression anlässlich der Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts sagte heute (18.12.2017) eine Sprecherin des Auswärtigen Amts:

„In der allerletzten Nacht der Vertragsstaatenkonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs gelang Ende der letzten Woche in New York die historische Entscheidung zugunsten der Aktivierung der Gerichtsbarkeit für das Verbrechen des Angriffskriegs. Damit gelang ein bedeutender Fortschritt in der Entwicklung des Völkerrechts: Das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen als dem Herzstück der Völkerrechtsordnung ist nunmehr auch völkerstrafrechtlich bewehrt. Zugleich wurde mit der im Konsens getroffenen Entscheidung ein starkes politisches Signal der fortdauernden Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs gesetzt.“

Hintergrund:

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist zuständig für die Verfolgung der schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Dies sind nach dem Römischen Statut zunächst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Als viertes Verbrechen, für das der Strafgerichtshof zuständig ist, wird im Römischen Statut das Verbrechen der Aggression genannt. Hierfür konnte jedoch 1998 im Einzelnen noch keine Einigung gefunden werden.

Nach schwierigen Verhandlungen gelang nun in New York die Aktivierung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression. Deutschland hat sich vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte konsequent als Sachwalter des Völkerrechts an diesen Verhandlungen beteiligt.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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