Entzug einer ärztlichen Approbation vor Verwaltungsgericht Berlin.

In der Verwaltungsstreitsache

VG 14 K 176.15

des …

gegen

das Land Berlin, vertreten durch

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Mittwoch, den 17. Januar 2018, 10.15 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 3101 anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Entzug der ärztlichen Approbation

Der Kläger wendet sich gegen den endgültigen Widerruf seiner Approbation als Arzt. Er wurde wegen des von ihm im Rahmen einer sogenannten Schönheitsoperation verursachten Todes einer Patientin der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden und rechtskräftig zu einer Freiheitstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt; außerdem wurde ein vierjähriges Berufsausübungsverbot verhängt. Das beklagte Land Berlin hält ihn deshalb für unzuverlässig und des Arztberufs für unwürdig.

Der Kläger meint, die Tatsachenfeststellungen des Strafgerichts seien unzutreffend und dürften daher dem Approbationswiderruf nicht zugrunde gelegt werden. Tatsächlich habe sich bei der Operation ein schicksalhafter, aber beherrschbarer Herzstillstand ereignet, der nur durch Fehler der nachbehandelnden Ärzte auf der Notstation zum Tode der Patientin geführt habe. Im Übrigen sei er wegen dieses einzigen gegen ihn erhobenen Vorwurfs weder unzuverlässig noch unwürdig. Auch entstamme das Tatbestandsmerkmal der Unwürdigkeit einem lange ausgedienten Standesdünkel und könne den gravierenden Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit nicht rechtfertigen. Die Kammer hat in gleicher Sache mit Urteil vom 17. April 2013 (VG 14 K 182.10) die Klage gegen die zwischenzeitlich geltende Anordnung des Ruhens der Approbation abgewiesen.

 

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