GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts des Offenbarens von Staatsgeheimnissen außer Vollzug gesetzt.

Karlsruhe (ots) – Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
hat gestern (7. März 2018) den Haftbefehl gegen

den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M.

außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte war am 25. Januar 2018
festgenommen worden.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, Staatsgeheimnisse
offenbart zu haben, strafbar gemäß § 95 Abs. 1 StGB.

Es besteht weiterhin der dringende Tatverdacht, dass der
Beschuldigte Martin M., der Niederlassungsleiter eines
Rüstungsunternehmens war, eine Ablichtung des ihm vom
Mitbeschuldigten Thomas M. übergebenen Entwurfs von Teilen des als
„Geheim“ eingestuften Haushaltsplans für das Bundesministerium der
Verteidigung an zwei Mitarbeiter weitergegeben hat. Bei dem Dokument
handelt es sich wegen seiner sicherheitspolitischen Bedeutung für die
Bundesrepublik Deutschland um ein Staatsgeheimnis im Sinne des
Gesetzes.

Martin M. hat sich geständig zum Tatvorwurf eingelassen. Dem
Haftgrund der Fluchtgefahr kann durch weniger einschneidende
Maßnahmen begegnet werden. Vor diesem Hintergrund war der weitere
Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig. Die
Bundesanwaltschaft ist daher einem Antrag des Verteidigers auf
Außervollzugsetzung nicht entgegen getreten.

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