Nichtzulassung der Mordanklage gegen Harry S. rechtskräftig.

Mit Beschluss vom 8. Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 betreffend die Ablehnung der Zulassung der Anklage gegen den 29-jährigen Harry S. aus Bremen wegen Mordes unter Bezugnahme auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses verworfen. Damit ist das Verfahren gegen Harry S. rechtskräftig abgeschlossen.

Wegen der Einzelheiten der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 wird auf die diesbezügliche Pressemitteilung vom 13. Oktober 2017 verwiesen, die unter http://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/9692516/pressemitteilung-2017-10-13-olg-01/ veröffentlicht ist.

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