In dem Strafverfahren gegen den 37jährigen ehemaligen Doktoranden der Technischen Universität Darmstadt, Malik F., hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begonnen. An der Sitzung nahmen neben dem mit fünf Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seinen zwei Verteidigern und zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil.
Nach Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch den Vorsitzenden wurde der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen. Sodann verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft den Anklagesatz der Anklageschrift vom 30.11.2017 in der vom Senat zur Hauptverhandlung zugelassenen Fassung.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in einem Facebook-Eintrag die Bewohner der Stadt Idleb in Syrien zur Teilnahme am bewaffneten Kampf der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ aufgerufen zu haben. Darüber hinaus soll er sich Anleitungen zum Bau eines Schalldämpfers für Langwaffen sowie zur Herstellung von Explosivstoffen und deren Verwendung u.a. in Splitter und Autobomben verschafft haben, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Auch soll der Angeklagte in einem weiteren auf Facebook veröffentlichten Kommentar einen getöteten Kritiker des „Islamischen Staates“ stellvertretend für alle nichtmuslimischen Teile der Bevölkerung als verachtenswert, minderwertig und unwürdig dargestellt haben. In dem vierten zur Hauptverhandlung zugelassenen Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen, in der Untersuchungshaft einen Mitgefangenen mit dem Tode bedroht zu haben.
Ziel soll es gewesen sein, den Mitgefangenen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, nachdem der Angeklagte zuvor erfolglos versucht haben soll, ihn für die Begehung eines Anschlags zu gewinnen.
Nach der Verlesung des Anklagesatzes belehrte der Vorsitzende den Angeklagten, dass es ihm freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Der Angeklagte ließ durch seine Verteidiger erklären, zunächst keine Angaben machen zu wollen. Daraufhin begann die Beweisaufnahme mit der Verlesung von Urkunden und der Inaugenscheinnahme von Lichtbildern.
Die Hauptverhandlung wird am 20.3.2018 um 10:00 Uhr fortgesetzt werden. Für diesen Verhandlungstag ist die Vernehmung eines Polizeibeamten geplant, der mit den Ermittlungen gegen den Angeklagten federführend betraut war.
Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
OLG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 5 – 2 OJs 30/17 – 2/17
