Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß.

Oberlandesgericht lehnt Antrag des Generalstaatsanwalts auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls ab.

Der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat mit Entscheidung vom heutigen Tag einen Antrag des Generalstaatsanwalts auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls gegen Carles Puigdemont zurückgewiesen.  Das Oberlandesgericht sieht nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr von Carles Puigdemont, so dass dieser auf freiem Fuß bleibt. Die Anordnung vom 5. April 2018 bleibt bestehen, wonach Carles Puigdemont vom Vollzug der Auslieferungshaft unter Auflagen (u.a. wöchentliche polizeiliche Meldepflicht) verschont ist.  Der Generalstaatsanwalt hatte den Antrag auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls mit neuen Informationen aus Spanien und einer sich hieraus ergebenden erhöhten Fluchtgefahr begründet. ( Vollständiger Antrag der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein vom 9. Mai 2018 ) Der I. Strafsenat des Oberlandesgericht sah aufgrund der vorgelegten Informationen keine erhöhte Fluchtgefahr. Wann mit einer abschließenden Entscheidung des I. Strafsenats über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, ist derzeit noch offen. Bisher liegt kein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Feststellung der Zulässigkeit einer Auslieferung vor.

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