65 Jahre Bundesvertriebenengesetz: Bundesinnenminister Seehofer: „Das Bundesvertriebenengesetz ist ein Dokument gelebter Solidarität der Deutschen“.

Am 5. Juni 2018 jährt sich zum 65. Mal der Tag des Inkrafttretens des Bundesvertriebenengesetzes. Das Gesetz baute auf den Erfahrungen der unmittelbaren Nachkriegsjahre auf und sollte die Grundlage der Integration von Millionen von Menschen werden.

Von den 16 Mio. Deutschen, die bei Kriegsende in den deutschen Ostgebieten und in den ost- und südosteuropäischen Staaten lebten, wurden fast 12 Mio. aus ihrer Heimat vertrieben. Die traumatischen Erlebnisse von Flucht und Vertreibung waren damals allgegenwärtig. Ziel des Bundesvertriebenengesetzes war es, jedem Deutschen unabhängig von seiner Flucht- und Vertreibungsgeschichte die Chance zu geben, sich in der jungen Bundesrepublik selbst zu entwickeln und gleichberechtigt Teilhabe zu erfahren.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt dazu: „Das Bundesvertriebenengesetz ist ein Dokument für gelebte nationale Solidarität in Deutschland. Die Spätaussiedler sind ein großer Gewinn für Deutschland. Sie haben fern von ihrer deutschen Heimat auch dank ihres starken Familienzusammenhalts ihre deutschen Wurzeln und ihre religiöse Beheimatung im Christentum bewahrt; das verdient große Anerkennung.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Fabritius würdigt ergänzend die besondere Leistungsfähigkeit der Spätaussiedler für Deutschland: „Die Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen und Spätaussiedler und deren Wiederbeheimatung ist eine ganz besondere Erfolgsgeschichte in Deutschland, die maßgeblich auf die vorbildliche Mitwirkung der Betroffenen selbst zurückzuführen ist: Mit großem Eigenengagement haben sie sich in ihrer neuen Heimat eingefügt. Die Regelungen des Bundesvertriebenengesetzes haben dafür den notwendigen und geeigneten Rahmen geschaffen.“

Ging es zunächst um eine rasche Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge im Nachkriegsdeutschland, trat später die Aufnahme von deutschstämmigen Aussiedlern und ihren Angehörigen im damaligen Ostblock in den Vordergrund. Sie kamen nach Deutschland, weil sie wegen ihres Deutschseins diskriminiert wurden. Allein im Jahre 1990 kamen 400.000 Aussiedler einschließlich ihrer Angehörigen nach Deutschland. Insgesamt reisten bis heute mehr als 4,5 Mio. (Spät-)Aussiedler und ihre Familienangehörigen nach Deutschland ein.

Die letzte große Reform erhielt das Bundesvertriebenengesetz durch das 10. Änderungsgesetz im Jahre 2013. Es diente vor allem dazu, Familienzusammenführungen zu ermöglichen und erleichterte wirksam die Voraussetzungen für einen Zuzug nach Deutschland. Der Erfolg dieser Reform zeigt sich daran, dass nunmehr jedes Jahr rund 7000 Spätaussiedler mit ihren Familienangehörigen in ihre alte Heimat Deutschland aussiedeln. Das ist mehr als eine Verdreifachung im Vergleich zu den Jahren vor dem Änderungsgesetz.

Foto: Dr. Bernd Fabritius (links) bei der Übergabe der Ernennungsurkunde zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten am 11. April 2018 durch Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Fotoquelle: BMI

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