Vier mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (6. Juni
2018) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 2018

den 27-jährigen irakischen Staatsangehörigen Mohammed Rafea Yaseen Y.

den 26-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hasan Sabbar Khazaal K.,

den 29-jährigen irakischen Staatsangehörigen Jamer Amer Jawad A.-A.

und den 28-jährigen irakischen Staatsangehörigen Muqatil Ahmed Osman A.

in Dortmund, Bottrop sowie im Landkreis Amberg-Sulzbach durch das
jeweilige Spezialeinsatzkommando (SEK) der nordrhein-westfälischen
sowie der bayerischen Polizei festnehmen lassen. Zudem wurden die
Wohnungen der Beschuldigten durchsucht.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in den Jahren
2013 bis 2015 im Irak jeweils als Mitglied an der ausländischen
terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ beteiligt zu haben (§
129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).

Gegen den Beschuldigten Mohammed Rafea Yaseen Y. besteht darüber
hinaus der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord sowie zu
Kriegsverbrechen (§ 211 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 27 StGB), des
Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6
KrWaffKontrG) sowie der Nötigung (§ 240 StGB). Zudem ist er dringend
verdächtig, im Zeitraum von 2006 bis 2008 als Mitglied der
Vereinigung „Islamischer Staat im Irak“ (IStI) in insgesamt zwölf
Fällen eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und dadurch jeweils
Menschen heimtückisch sowie mit gemeingefährlichen Mitteln getötet zu
haben (§§ 211, 308 Abs. 1 und 3 StGB).

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen
folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

1. Mohammed Rafea Yaseen Y. trat im Jahr 2006 in seinem Heimatort
Al-Rutba im Irak der Terrororganisation „Islamischer Staat im Irak“
bei. Im Zeitraum bis Ende 2008 stellte der Beschuldigte zusammen mit
anderen Mitgliedern der Vereinigung Sprengvorrichtungen her und
verübte damit in insgesamt zwölf Fällen Anschläge in der Umgebung von
Al-Rutba. In den ersten zehn Fällen tötete und verletzte der
Beschuldigte Angehörige der US-Streitkräfte. Bei den beiden anderen
Anschlägen tötete er irakische Soldaten und Polizisten sowie sich
zufällig am Anschlagsort aufhaltende Zivilisten.

2. Alle vier Beschuldigten schlossen sich im Jahr 2013 dem
„Islamischen Staat“ als Mitglieder an. Dort nahmen sie fortan
verschiedene Aufgaben wahr.

Mohammed Rafea Yaseen Y. erhielt ein Sturmgewehr des Typs
Kalaschnikow und versah in Al-Rutba Wachdienste. In zwei Fällen
sicherte er Massenhinrichtungen ab, bei der Mitglieder des
„Islamischen Staates“ Kinder, Frauen und Männer ermordeten. Weiterhin
zwang er die Bewohner von Al-Rutba gewaltsam zum regelmäßigen Besuch
der örtlichen Moschee.

Hasan Sabbar Khazaal K. stellte für den „Islamischen Staat“
Propagandamaterial her und verbreitete dieses. Insbesondere filmte er
Hinrichtungen, Bestrafungsaktionen und Einsätze des „IS“ und
bereitete die Videos auf. Anschließend zwangen Mitglieder des „IS“
die Bevölkerung von Al-Rutba, sich diese Videos anzuschauen.

Muqatil Ahmed Osman A. und Jamer Amer Jawad A.-A. absolvierten
eine viermonatige militärische Ausbildung. Im Anschluss daran nahm
Muqatil Ahmed Osman A. ausgerüstet mit einer Schusswaffe aufseiten
des „IS“ an Kampfhandlungen teil und versah Wachdienste.

Die Beschuldigten haben Mitte 2015 den Irak verlassen und sind
kurze Zeit später in das Bundesgebiet eingereist.

Sie wurden gestern (6. Juni 2018) sowie heute (7. Juni 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die
Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet
hat.

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