KAMMERGERICHT: Festakt am 9. Juni 2018 zum 550-jährigen Jubiläum im Jüdischen Museum in Berlin.

Das Kammergericht begeht mit einem feierlichen Festakt am 9. Juni 2018 sein 550. Jubiläum (erstmalige urkundliche Erwähnung im Jahre1468). Es ist damit das älteste noch existierende Gericht in Deutschland. Die Feier, die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert wird, findet im Altbau des Jüdischen Museums in Berlin-Kreuzberg statt, wo das Kammergericht von 1735 bis 1913 seinen Sitz hatte, bevor es in das damals neu errichtete Gebäude am Kleistpark in Berlin-Schöneberg umzog.

An der Feier nehmen Persönlichkeiten aus allen Bereichen der Justiz, der Politik und der Wissenschaft aus dem In- und Ausland teil, darunter die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley, der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank und der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dr. Dirk Behrendt,  ferner Botschafter bzw. Botschaftsangehörige aus Kroatien, Russland, der Slowakischen Republik  und Spanien, Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses sowie aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Repräsentantinnen und Repräsentanten europäischer und deutscher Gerichte, darunter der Berliner obersten Gerichte aller Fachgerichtsbarkeiten und insbesondere natürlich der  Oberlandesgerichte aus Deutschland, den Nachbarländern  bis hin zu Argentinien sowie die Leitungsebenen zahlreicher Institutionen.

Mit dem Festakt wird die kulturgeschichtliche Leistung des traditionsreichen Gerichts gewürdigt. Dabei werden aber auch die unrühmlichen Zeiten, in denen das Kammergericht teilweise willkürlich und rechtsstaatswidrig Todesurteile fällte, thematisiert. Ministerin Dr. Barley erklärt: „550 Jahre Kammergericht dokumentieren die Entwicklung des Rechtsstaats in Berlin, Kurbrandenburg, Preußen und der Bundesrepublik Deutschland. Sie zeigen auch, dass diese Entwicklung keineswegs auf einer geraden Linie verlief und der Rechtsstaat immer wieder mit Widerständen, Rückschlägen, Anfeindungen und Angriffen zu kämpfen hatte.“

Dementsprechend wünscht der Justizsenator Dr. Behrendt, der in beispielhaft erläuterten Urteilen aus der Geschichte  des Gerichts den jeweiligen politischen Kontext hervorhebt, dem Kammergericht erst einmal „bis zu seinem 600-jährigen Jubiläum, dass es Werte wie die richterliche Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit weiterhin hoch hält und ihnen treu bleibt.“

Der Präsident des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel betont, „wie unendlich wichtig es ist, dass ein Rechtsstaat … existiert, damit Menschen in ihm frei von Willkür, frei von Diskriminierung, frei in ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Handeln, aber auch in Anerkennung der Rechte anderer und der Bedürfnisse der Gemeinschaft leben können.“

In seiner Festrede stellt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Dres h.c. Hans-Jürgen Papier heraus, wie wichtig es gerade in Zeiten ist, in denen der Rechtsstaat zunehmend auch in Ländern aus unserem Kulturkreis in Gefahr gerät,  die Unabhängigkeit der Justiz  zu wahren. Um dies zu gewährleisten, sei  „eine höhere Wertschätzung der Dritten Gewalt durch die Politik, die sich nicht allein, aber auch in einer verbesserten personellen und sächlichen Ausstattung sowie in einer der Stellung und Verantwortung des Richters angemessenen Vergütung widerspiegelt“, erforderlich.

Fotos (jüdisches Museum, links, und Kammergericht, rechts): TP Presseagentur Berlin

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