GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 29. Juni 2018
aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2018
die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Jennifer W.
im Regierungsbezirk Schwaben durch Beamte der Zentralen
Kriminalinspektion Oldenburg festnehmen lassen. Zudem wurde die
Wohnung der Beschuldigten im Landkreis Vechta durchsucht.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:
Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik
Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Über die Türkei und Syrien
reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich
unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des "IS"
ein.
Fortan patrouillierte die Beschuldigte für die "Sittenpolizei" des
"IS" abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul.
Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der
Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und
Bekleidungsvorschriften einhalten. Als monatliche Entlohung erhielt
Jennifer W. hierfür vom "IS" zwischen 70 und 100 US-Dollar.
Ende Januar 2016 suchte die Beschuldigte die Deutsche Botschaft in
Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen
des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer
Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die
Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die
Beschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des "IS"
zurückzukehren.
Die Beschuldigte wurde am 30. Juni 2018 dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.