Urteil im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU).

In dem Verfahren gegen Beate Z. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gegen mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung NSU verkündet der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München derzeit sein Urteil. Die Begründung des Urteils dauert an. Zu Beginn der Urteilsverkündung wurde der Urteilstenor verlesen.

Der Senat hat die Hauptangeklagte unter anderem wegen Mordes in 9 Fällen (sogenannte Ceska-Serie), wegen versuchten Mordes in 32 tateinheitlichen Fällen (Nagelbombenattentat in der Keupstraße), wegen versuchten Mordes (Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse), wegen Mordes und Mordversuchs (an zwei Polizeibeamten in Heilbronn), wegen Raubüberfällen sowie wegen eines versuchten Mordes durch eine schwere Brandstiftung (Brandlegung in der Frühlingsstraße in Zwickau) sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (NSU) schuldig gesprochen.

Der Senat hat gegen die Angeklagte Beate Z. eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten wurde festgestellt.

Gegen drei Mitangeklagte verhängte der Senat zeitige Freiheitsstrafen:

Der Angeklagte Andre E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (NSU) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte Holger G. wurde wegen drei Fällen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte Ralf W. schließlich wurde wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen (sogenannte Ceska-Serie) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Der zur Tatzeit heranwachsende Carsten S. wurde wegen Beihilfe zum Mord in 9 Fällen (sogenannte Ceska-Serie) zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren verurteilt.

Der Senat ist in seiner Urteilsbegründung auf die Rolle der Hauptangeklagten während der Zeit ihres Lebens im Untergrund eingegangen. Zur Überzeugung des Senats steht danach fest, dass die Angeklagte als gleichberechtigtes Mitglied einer aus drei Personen bestehenden Gruppe den NSU als terroristische Vereinigung gegründet hat. Der Senat bezog sich in seiner Urteilsbegründung insbesondere darauf, dass die Hauptangeklagte bereits vor ihrem Abtauchen eine eindeutige politisch-ideologische Ausrichtung hatte, die auch die Anwendung von Gewalt mit einschloss. Bereits vor ihrem Abtauchen ließen die Hauptangeklagte sowie Mundlos und Böhnhardt nach den Feststellungen des Gerichts bei ihren Aktionen eine deutliche Steigerung an Gewaltbereitschaft erkennen. Zudem erkannte die Hauptangeklagte, dass ihr Leben im Untergrund nur durch Raubüberfälle zu finanzieren war.

Zur Überzeugung des Senats steht überdies fest, dass die Hauptangeklagte Mittäterin der abgeurteilten Mordtaten, Raubüberfälle und Bombenattentate gewesen ist. Der Senat schließt dies insbesondere aus dem Umstand, dass die verübten Taten politisch motiviert waren, wobei nach dem gemeinsamen Tatplan von vornherein beabsichtigt war, ein Bekennervideo erst im Falle des Auffliegens zu veröffentlichen. Ferner war nach dem gemeinsamen Tatplan beabsichtigt, in diesem Fall sämtliche Beweismittel zu vernichten. Aus diesem Grund übernahm die Hauptangeklagte die Aufgabe, sich während der Tatausführungen im Bereich der konspirativen Wohnung aufzuhalten, damit von ihr alle Beweismittel durch Brandlegung vernichtet werden können. Zudem sollte sie das Bekennervideo veröffentlichen, weil nur in diesem Fall das gemeinsame politisch-ideologische Ziel der Mordtaten zu erreichen war. Dem NSU kam es nämlich nach den Feststellungen des Senats darauf an, durch die Veröffentlichung des Videos ausländische Bevölkerungsschichten in Angst und Schrecken zu versetzen.

Zur Mordwaffe Ceska 83 hat der Senat ausgeführt, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme der Lieferweg zweifelsfrei geklärt werden konnte. Danach wurde diese Tatwaffe, die im Brandschutt der Frühlingsstraße aufgefunden wurde vom Angeklagten Carsten S. und durch Vermittlung des Angeklagten Ralf W. an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben.

Der Senat hat zur Strafzumessung folgendes ausgeführt:

Der Senat hat die Hauptangeklagte wegen der vollendeten Tötungsdelikte jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen der Vielzahl der verübten Taten kam der Senat zu dem Schluss, dass die Schuld besonders schwer wiegt.

Von der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen die Hauptangeklagte hat der Senat abgesehen. Der Senat hat hierzu ausgeführt, dass aufgrund der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Anordnung nicht unerlässlich erscheint. Der Senat verwies darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht verhältnismäßig wäre. Ergänzend machte der Senat deutlich, dass eine bedingte Entlassung nach Verbüßung der Mindestverbüßungsdauer nur dann in Betracht kommen kann, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Es sei daher kaum vorstellbar, dass nach einer bedingten Entlassung noch Umstände vorliegen könnten, die eine Vollstreckung der Sicherungsverwahrung noch gebieten könnten.

Bei allen Mitangeklagten habe der Senat insbesondere den Umstand strafmildernd berücksichtigt, dass die Taten lange zurückliegen, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind und dass das Verfahren mit 438 Verhandlungstagen ungewöhnlich lange gedauert hat.

Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft der Hauptangeklagten und des Mitangeklagten Ralf W. angeordnet. Dagegen wurde der Haftbefehl gegen Andre E. aufgehoben.

Die Aufklärung geht auch nach dem Urteil weiter.

Schuldsprüche im NSU-Prozess sind ein wichtiges Signal, aber es bleiben offene Fragen.

Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Mittwoch, 11. Juli 2018, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft und ihre vier Mitangeklagten zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Dazu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Armin Schuster:

„Es ist zu begrüßen, dass das Münchner Oberlandesgericht Beate Zschäpe und die vier weiteren Angeklagten als Mittäter und Unterstützer der NSU-Morde und Anschläge eindeutig benannt und verurteilt hat. Zschäpe erhält die Höchststrafe lebenslanger Haft. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld trägt das Gericht ihrer außerordentlich kriminellen Energie Rechnung. Auch die Verurteilung des Angeklagten Ralf Wohlleben zu 10 Jahren Haft für die Beschaffung der Tatwaffe ist ein wichtiges Signal des Rechtsstaats.

Die Taten können wir leider nicht ungeschehen machen, aber wir können durch diesen Prozess zumindest Rechtsfrieden herstellen. Das Gericht ist seiner Aufgabe gerecht geworden die individuelle Schuldfrage zu klären, und zwar in einem der aufwändigsten und akribischsten Indizienprozesse der letzten Jahrzehnte, an 436 Verhandlungstagen über fünf Jahre hinweg, unter Befragung von rund 600 Zeugen und Sachverständigen. Richter Manfred Götzl und seinen Kollegen sowie der Bundesanwaltschaft gebührt großer Dank für das Bewältigen dieser Mammutaufgabe.

Das Gerichtsverfahren war nur ein Teil der Bemühungen um umfassende Aufklärung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2012 angekündigt hatte. Neben dem Prozess hat sich der Rechtsstaat in 13 Untersuchungsausschüssen von Landtagen und Bundestag unter großer Kraftanstrengung der Aufklärung gewidmet. Dabei konnte der Verdacht ausgeräumt werden, dass der „Rechtsstaat auf dem rechten Auge blind“ sei, wie zunächst vielfach angenommen wurde. Stattdessen wurde ein umfassendes Systemversagen der Behörden und der Politik festgestellt. Alle betroffenen Beamtinnen und Beamten wurden zu den begangenen Fehlern, teilweise mehrfach, als Zeugen befragt. Es hat sich gezeigt, dass kein einziger dieser Fehler in der Absicht begangen wurde die Terrorgruppe zu decken oder gar zu unterstützen. Auch die Zivilgesellschaft hat sich in intensiven Recherchen, unzähligen Medienbeiträgen, in Büchern, Filmen, Theaterstücken und vielem mehr mit der Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Falls beschäftigt.

Das heutige Prozessende bedeutet dennoch nicht das Ende der Aufklärung. Auch nach dem Urteil bleiben Fragen offen, die gerade für die Opfer und Hinterbliebenen wichtig sind: Warum wurden gerade diese Menschen getötet oder durch Sprengsätze verletzt? Wer hat sie als Opfer der Mordtaten und Bombenattentate ausgewählt? Wer half Böhnhardt und Mundlos möglicherweise an den Tatorten und woher stammte deren Tiefenkenntnis der Tatorte?

Was Rechtsstaat und Zivilgesellschaft zur Aufklärung beitragen können, wurde geleistet. Die entscheidenden Antworten auf die offenen Fragen können nur noch aus dem Kreis der Täter kommen. Erste Risse im Schweigekartell der Szene gab es schon in diesem Prozess: Ohne die Aussage von Carsten S. hätte der erste Bombenanschlag 1999 durch Böhnhardt und Mundlos in Nürnberg nicht der Terrorgruppe NSU zugeordnet werden können. Ob das Schweigekartell des NSU-Umfelds im Übrigen so lange hält, wie seinerzeit bei der RAF, muss sich zeigen. Am Ende des fünfjährigen Prozesses steht die Hoffnung, dass die Opfer zumindest eine geringfügige Wiedergutmachung empfinden können.“

NSU: Aufarbeitung noch nicht am Ende.

Das heutige Urteil im NSU-Prozess sei ein wichtiger Meilenstein in der juristischen Aufklärung der Verbrechen des NSU. Doch es blieben weiterhin viele Fragen offen. „Wir dürfen nicht aufhören, nach den Antworten auf diese Fragen zu suchen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Eva Högl.

Högl weiter:

„Die Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle der rechtsextremen Terrorgruppe NSU waren Anschläge auf uns alle, auf unsere Demokratie, auf unser friedliches Zusammenleben, auf unsere offene und tolerante Gesellschaft. Es ist gut, dass gegen Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten ein klares Urteil ergangen ist.

Auch wenn viele Angehörige der Opfer sich vielleicht eine härtere Strafe gewünscht hätten: Der NSU-Prozess hat gezeigt, wie gut unsere rechtsstaatlichen Mittel und Verfahren sind. Fünf Jahre und 437 Verhandlungstage lang wurde der Prozess von Manfred Götzl mit aller Gründlichkeit geführt. Ein Mammutprozess, den wir auch zum Anlass nehmen müssen, um über Reformen des Strafprozesses nachzudenken, vor allem was die Dauer und Kosten der Verfahren betrifft. Wir müssen künftig für solche großen Verfahren gewährleisten, dass der Prozess effektiv geführt werden kann und gleichzeitig die Rechte von Angeklagten und Nebenklägern gewahrt werden können.

Das Hauptverfahren ist jetzt abgeschlossen: Doch es laufen immer noch Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, um weitere Mittäter und Unterstützer des NSU zu identifizieren. Das Engagement und der Aufklärungswille der Behörden dürfen nicht nachlassen.

Darüber hinaus ist eines klar: Die gesellschaftliche Aufarbeitung ist bei Weitem noch nicht beendet. Nicht zuletzt den Opfern und ihren Angehörigen sind wir es schuldig, alles dafür zu tun, dass sich solch grausame Verbrechen niemals wiederholen. Wir dürfen nicht aufhören, nach den Antworten auf die noch offenen Fragen zu suchen.

Es ist wichtig, dass alle Forderungen der Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag wie beispielsweise das Demokratiefördergesetz umgesetzt werden. Der umfassende Reformprozess bei Polizei, Verfassungsschutz und Justiz im Bund muss weiter konsequent fortgesetzt werden.

Denn Rechtsextremismus bleibt eine große Bedrohung für unsere Gesellschaft. Das sehen wir zum Beispiel an den Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte. Wir alle müssen uns gegen Rechtsextremismus engagieren – staatliche Behörden genauso wie zivile Organisationen und Initiativen.“

NSU: Das Urteil ist gesprochen, die Aufklärung des NSU-Terrors muss weitergehen.

Zum Urteil des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess erklären Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, sowie Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Wir haben keine Zweifel, dass Beate Zschäpe und die Mitverurteilten Teil des grausamen NSU-Terrorsystems waren, dem nach heutigem Kenntnisstand zehn Menschen zum Opfer fielen. Auch mit Blick auf die Angehörigen begrüßen wir, dass nach weit mehr als fünf Jahren und 430 Verhandlungstagen ein klares Urteil gesprochen wurde.

Leider wurde im Verfahren nur ein kleiner Teil des gesamten Netzwerkes ausgeleuchtet, sodass man davon ausgehen muss, dass noch viele weitere Mitbeteiligte und Schuldige sich frei im öffentlichen Raum bewegen. Die Bundesanwaltschaft hat den Blick viel zu frühzeitig auf das Trio und ein paar Helfer verengt. Der sehr wahrscheinlichen These, dass das Trio nur Teil eines viel größeren, möglicherweise terroristischen Zusammenhangs war, konnte somit nicht mehr nachgegangen werden. Dabei haben diverse Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern deutlich aufgezeigt, wie wenig plausibel die Grundannahme der Anklage ist, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe und ein paar befreundete Helfer ohne Einbindung in größere Zusammenhänge gehandelt haben. Die Frage nach der Tatortauswahl beispielsweise wurde seitens der Ermittler nie intensiver behandelt. Das bedeutet für die Familien der Opfer, dass sie weiterhin keine Antwort auf ihre quälende Frage haben, warum ausgerechnet ihr Angehöriger als Opfer ausgewählt wurde. Die weiterhin bestehende Unkenntnis über das terroristische Netzwerk sowie der immer offener zu Tage tretende Rassismus führen zu einer anhaltenden Verunsicherung unter Migrantinnen und Migranten und People of Color.

Die Aufklärung des NSU-Terrors muss auch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens unbedingt fortgesetzt werden. Dabei geht es nicht nur um Vergangenheitsbewältigung. Uns treibt die Frage um, ob das Netzwerk des NSU mit seinen losen kameradschaftlichen Strukturen über die Jahre und bis zum heutigen Tag fortbestehen konnte und weiterhin aktiv ist. Denn die Sicherheitsbehörden, vor allem auch der Verfassungsschutz, nehmen selbst über sechs Jahre nach der Selbstenttarnung des Trios die Strukturen der Nazis nicht intensiver in den Blick. Es bleibt auch heute bei der Fixierung auf isolierte Einzeltäter ohne Einbindung in größere Szenezusammenhänge. Das ist verantwortungslos angesichts des hohen Gewalt- und Gefahrenpotentials, das von Neonazis ausgeht.“

Reform der Sicherheitsarchitektur nach NSU-Urteil überfällig.

Zum NSU-Urteil erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Stephan Thomae:

„Das Urteil ist das wichtige Signal an die Opfer und Hinterbliebenen, dass der deutsche Rechtsstaat funktioniert. Doch die Aufarbeitung der unfassbaren, rassistischen Verbrechen des NSU darf damit nicht abgeschlossen sein. Es sind nach wie vor viele Fragen offen, beispielsweise wie es zu so einem gravierenden Behördenversagen beim Verfassungsschutz kommen konnte. Die notwendigen politischen Konsequenzen wurden bisher nicht ausreichend gezogen. Die Fraktion der Freien Demokraten fordert daher die Große Koalition auf, nun die überfälligen Schlüsse zu ziehen und ein Konzept für eine umfassende Reform der deutschen Sicherheitsarchitektur vorzulegen. Derzeit sind zu viele unterschiedliche Behörden für unsere Sicherheit zuständig. Das Ziel muss sein, diese Strukturen zu straffen und zu stärken sowie klare Kompetenzabgrenzungen ohne Doppelzuständigkeiten zu schaffen. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten und Informationen leichter austauschen können.“

Doris Schröder-Köpf, niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, zum Urteil des NSU-Prozesses:

„Für die Angehörigen der Mordopfer geht nach mehr als fünf Prozessjahren ein Martyrium zu Ende. Den Familien wünsche ich, dass sie dieses klare Urteil zur Ruhe kommen lässt, dass jetzt die Bewältigung ihrer Trauer und das Verarbeiten des unfassbaren Verlustes in den Vordergrund treten können.“

„Unerträglich ist es, dass es zu keiner vollständigen Aufklärung dieser 14 Jahre, in denen die rechtsextreme Terrorzelle morden konnte, gekommen ist. Hier sind noch viele Fragen offen und müssen geklärt werden. Die Aufarbeitung kann nicht mit dem Urteil abgeschlossen sein. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig“, so Schröder-Köpf.

NSU-Urteil darf kein Schlussstrich sein.

Am Mittwoch endete in München der NSU-Prozess nach fast fünf Jahren. Das Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten darf jedoch kein Schlussstrich sein. Zu viele Fragen sind noch ungeklärt: Wer unterstützte das rechte Terrornetzwerk? Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz? Wie konnten die Ermittler über Jahre die rassistische Motivation der Mordserie übersehen? Kurz nach der Urteilsverkündung sagte Petra Pau, Vizepräsidentin des Bundestages:

»Die Aufgabe des Gerichtes war, die individuelle Schuld der fünf Angeklagten festzustellen. Die Aufklärung insgesamt, des gesamten NSU-Komplexes und insbesondere des Unterstützernetzwerks, welches fortexistiert, steht noch aus.«

http://volkmarschoeneburg.de/radio-slubfut-interview-zur-urteilsverkuendung-im-nsu-prozess/

https://t.co/qoWkoInG0D

6 Antworten

  1. Der vorgeblich wichtigste politische Prozess des angehenden 21. Jahrhunderts ist zu Ende gegangen. Das Urteil kann sich nicht auf Beweise stützen und muss deswegen als rein ideologisch motiviert abgelehnt werden: Im Kampf gegen rechts ist offensichtlich juristisch alles erlaubt.
    Beate Zschäpe wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wegen schwerer Brandstiftung und besonders wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Das macht die übliche Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich. Der angebliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben wird für zehn Jahre hinter Gitter geschickt, die angeblichen Unterstützer Holger G. und André E. für drei Jahre bzw. zwei Jahre und sechs Monate. Carsten S. erhielt drei Jahre wegen Beihilfe zum Mord. Er dürfte als Kronzeuge der Anklage – mit erwiesenermaßen völlig widersprüchlichen Angaben zur Waffenbeschaffung – bei Anrechnung der U-Haft am schnellsten frei kommen.

    • ­Vor allem die Verurteilung Zschäpes wegen zehnfachen Mordes ist empörend. Die heute 43-Jährige wurde nicht nur an keinem einzigen der Tatorte von Zeugen gesehen. Mehr noch: Es gibt auch keine DNA-Spuren von ihr, bei keinem einzigen der Verbrechen (auch nicht bei den Banküberfällen und Sprengstoffattentaten). Der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages zog in seinem 1.798 Seiten starken Abschlussbericht vom 27. Juni 2017 die Bilanz nach hunderten Zeugenaussagen und tausenden ausgewerteten Hinweisen: „An keinem einzigen der 27 Tatorte der dem NSU zugerechneten vielen Straftaten – sowohl bezogen auf die Sprengstoffanschläge, die Ceska-Morde und den Polizistenmord als auch bezogen auf die noch vorhandenen Asservate der begangenen Banküberfälle – wurde eine DNA-Spur gesichert, die beim Abgleich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe zugeordnet werden konnte. Auch an den bei den Morden verwendeten Tatwaffen, die im Brandschutt der Wohnung in Zwickau aufgefunden wurden, konnte keine DNA der drei festgestellt werden.“
      Selbst der frühere grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, eine Galionsfigur im Kampf gegen rechts und Mitglied des parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses, räumte in der taz im November 2014 ein: „Wir wissen aber auch nicht mit Sicherheit, ob Böhnhardt oder Mundlos immer die Täter waren. Es gibt Indizien, dass sie sehr eng damit zu tun hatten. Aber dass sie am Abzug waren, das ist in allen Fällen bis heute nicht erwiesen.“ Man bedenke: Er sprach nur über die beiden Uwes, die Lebensgefährten der Zschäpe. Sie selbst erwähnte er noch nicht einmal.

  2. Der Prozess hat trotz aufwendiger Arbeit kein Licht ins Dunkel gebracht. Die Bevölkerung muss sich wohl damit abfinden, dass die volle Wahrheit im Verborgenen bleiben wird. Umso unverständlicher ist diese Verurteilung als Ergebnis eines reinen Indizienprozesses. Das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten – und Zweifel sind mehr als genug geblieben – wurde meiner Meinung nach aus rein politischen Gründen missachtet. Der Eindruck drängt sich auf, dass Frau Zschäpe stellvertretend für einen unfähigen und zur vollständigen Aufklärung nicht bereiten Staatsapparat verurteilt wurde.

  3. Das Urteil stand doch bereits bei Beginn der Verhandlung fest.
    Beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25.4.2007 in Heilbronn wurden mindestens fünf V-Leute von Polizei und Verfassungsschutz in Tatortnähe gesichtet – aber nicht Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe. Die DNA-Spuren am Tatort stammen von einer unbekannten Person, nicht von den Dreien. Hinweise auf einen islamistischen Täter sowie einen türkischen Doppelagenten in einem Bericht des US-Militärgeheimdienstes DIA beschäftigten das Bundessicherheitskabinett im Dezember 2011 und sind bis 2071 unter Verschluss. Drei Zeugen, die der NSU-Täterschaft widersprachen, starben durch mysteriöse Selbstmorde bzw. einen Unfall.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*