NetzDG wirkt?

Trotz unterschiedlicher Umsetzung bei den verschiedenen sozialen Netzwerken zeige das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Wirkung, erklärten heute Johannes Fechner, Sprecher der AG Recht und Verbraucherschutz und Jens Zimmermann, Sprecher der AG Digitale Agenda von der SPD-Bundestagsfraktion.

Fechner und Zimmermann weiter:

„Die ersten Berichte über den Umgang mit Beschwerden nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein Schritt in die richtige Richtung war. Die größten sozialen Netzwerke haben endlich Beschwerdestellen aufgebaut oder ihre bestehenden verbessert.

Es zeigt sich, dass die Befürchtungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Reaktionszeiten seien zu kurz bemessen, nicht eingetreten sind. Die Netzwerke reagieren weit überwiegend binnen 24 Stunden und nur ein marginaler Anteil der Prüfungen dauert länger als eine Woche. Von der Möglichkeit, die Prüffrist auszusetzen um den Ersteller eines Inhalts anzuhören, wird nur sehr selten Gebrauch gemacht.

Die Befürchtungen, dass Anbieter im Hinblick auf die kurze Prüfungszeit im Zweifel Inhalte löschen würden, um hohen Strafen zu entgehen, haben sich nach der ersten Auswertung nicht bestätigt. So löschten die Netzwerke lediglich 21 (Facebook), 27 (YouTube) und elf Prozent (Twitter) der gemeldeten Inhalte, obwohl der weit überwiegende Anteil der Beschwerden innerhalb eines Tages bearbeitet wurde. Dies deutet darauf hin, dass kein sogenanntes Overblocking stattfindet.

Die sozialen Netzwerke haben die Vorgaben des NetzDG sehr unterschiedlich umgesetzt. Allein die Zahl der Meldungen durch Nutzerinnen und Nutzer sagt daher wenig aus, insbesondere wenn diese auf Grund der Umsetzung durch den Anbieter selbst eine Meldung als rechtlich relevant nach NetzDG kennzeichnen müssen. Wir müssen jetzt prüfen, wie die einzelnen Anbieter das Gesetz umgesetzt haben und ob eine Konkretisierung der Berichtspflichten erforderlich ist.

Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, prüfen, wie die regulierte Selbstregulierung weiterentwickelt werden kann, um die vertraglichen Rechte der Nutzer zum Beispiel gegen unberechtigte Löschungen und Sperrungen zu stärken.“

NetzDG sei wirkungslos und untragbar – ein Gesetz für die Tonne.

Zur Zahl der Anwendungsfälle des NetzDG erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Manuel Höferlin:

„Die Zahlen von Facebook, Twitter, Google Plus und YouTube zeigen eindeutig: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist wirkungslos. Gemessen am Ausmaß des Eingriffs in die Meinungsfreiheit ist dieses Gesetz rechtsstaatlich somit schlicht untragbar. Es fällt insbesondere auf, dass eine beachtliche Zahl der ohnehin wenigen Beschwerden bereits durch die Gemeinschaftsstandards der Plattformen ausgesiebt wird. Die verbleibende Anzahl möglicher Verstöße gegen das NetzDG ist verschwindend gering.

Es verwundert nicht, dass die Plattformbetreiber berichten, Schwierigkeiten mit der Abgrenzung zwischen gerade noch erlaubten und unerlaubten Äußerungen zu haben. Diese Abgrenzung ist Aufgabe des Rechtsstaats und nicht privater Unternehmen. Nicht jede moralisch verwerfliche Meinung ist auch rechtswidrig. Die komplette Sinnlosigkeit zeigt sich daran, dass die sanktionierten Inhalte nur für den Zugriff aus Deutschland gesperrt sind. Letztlich bestätigen die Berichte: Das NetzDG ist ein Gesetz für die Tonne.“

Transparenzberichte zeigten: Vieles bleibt zu klären.

Zu den jetzt veröffentlichten Transparenzberichten von Google und Facebook erklärt Renate Künast, MdB, von Bündnis 90/Die Grünen:

„Das NetzDG hatte bei seiner Verabschiedung zu Recht große Kritik ausgelöst, denn es war angesichts der Brisanz des Themas und des Schutzes der Meinungsfreiheit leider ein Schnellschuss.

Trotzdem ist festzustellen, die großen sozialen Netzwerke lassen sich nur ungern in die Karten schauen. Deshalb ist es gut, dass nun an dieser Stelle der Bearbeitung von Hatespeech und den Äußerungsdelikten für mehr Transparenz gesorgt wird.

Die Berichte zeigen, dass das Gesetz die Unternehmen dazu gebracht hat, mehr geschultes Personal einzustellen. Das ist zu begrüßen, denn auch Social Media tragen Verantwortung für ein gesellschaftliches Zusammenleben, das respektvoll und nicht diskriminierend ist.

Die Berichte zeigen allerdings auch, dass noch vieles zu klären ist. Was zum Teil auch an gesetzlichen Mängeln liegt. So gibt es eine Vielzahl an rechtlich komplizierten Fällen und Fragestellungen im Detail. Zum Beispiel sollten alle Unternehmen Nutzern die Möglichkeit geben, gegen eine Sperrung Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu verlangen. Das wäre auch eine Abwehr der Gefahr des Overblocking und damit der Verletzung der Meinungsfreiheit.

Wir werten die Berichte nun sorgfältig aus. Im September werden wir die Ergebnisse im Rahmen eines Fachgesprächs mit Praktikern und Wissenschaftlern erörtern. Wir werden dann allerdings mit gesetzlichen oder praktischen Verbesserungsvorschlägen nicht warten bis die gesetzlich verankerte dreijährige Evaluierungsfrist beginnt.

Was falsch ist am NetzDG oder der Richtlinie dazu, muss nach der Auswertung der Transparenzberichte auch zügig geändert werden. Es geht um Grundrechte. Wir werden dazu im Herbst Vorschläge machen.“

Antwort BMJV auf Frage 7-155

Kein Platz für Hetze und Hass im Netz.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeige Wirkung.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zu halbjährlichen Berichten über ihren Umgang mit Beschwerden. Zu den heute veröffentlichten ersten Berichten einiger sozialer Netzwerke erklärte der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski:

„Ein einziger Hass- oder Hetz-Post im Netz ist bereits einer zu viel. Denn er verletzt Menschen in ihrer grundrechtlich geschützten Würde, häufig in einer weitreichenden Art und Weise, wie sie nur durch die digitale Verbreitung möglich ist. Die jetzt veröffentlichten, ersten Berichte sozialer Netzwerke machen deutlich, dass das NetzDG wirkt und ein wichtiger Baustein ist, um den verantwortungsvollen und respektvollen Umgang miteinander in sozialen Medien zu stärken. Einige der nun vorliegenden Zahlen über die Anzahl gelöschter Beiträge sprechen hier eine eindeutige Sprache. Klar ist aber auch: Maßstab in Deutschland für den Persönlichkeitsschutz sind allein Recht und Gesetz. Das gilt auch für international operierende Plattformen. Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten in der digitalen Welt, sich als global operierende Unternehmen auf verschiedene Rechtskreise einlassen zu müssen, können interne Richtlinien oder „Guidelines“ der Netzwerke kein Maßstab sein, der in dieser Debatte eine Rolle spielt.

Die Aussage des Koalitionsvertrags stimmt nach wie vor: Das NetzDG ist ein richtiger und wichtiger Schritt gegen Hass und Hetze im Netz. Aber ebenso gilt, dass das Recht auf Meinungsfreiheit elementare Grundlage für den offenen Diskurs in freien Gesellschaften ist. Die Berichte werden wir sorgfältig auswerten, gerade auch hinsichtlich des Aspekts einer möglichen Weiterentwicklung im Sinne der freiwilligen Selbstregulierung, die ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion ist, um Overblocking zu vermeiden.“

Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchsetzen – dem Ziel ein Stück näher.

Zu den heute von einigen Sozialen Medien veröffentlichten Transparenzberichten auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Aufgrund von Beschwerden im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat Google bei Youtube in 27 Prozent, Facebook in 21 Prozent und Twitter in 10 Prozent aller gemeldeten Fälle Sperrungen oder Löschungen durchgeführt. Damit wird deutlich, dass das NetzDG) den Betreibern geeignete und zugleich maßvolle Mittel im Kampf gegen strafwürdige Inhalte in sozialen Netzwerken zur Verfügung stellt. Die Berichte aus der Praxis zeigen, dass die Kritik an dem Gesetz ins Leere geht. Für ein Overblocking gibt es keine Anhaltspunkte. Wir sind damit unserem Ziel, die Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchzusetzen, deutlich näher gekommen. Die alleinige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften, aufgrund ihrer eigenen Prüfung ein Strafverfahren einzuleiten, bleibt davon unberührt.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion treten wir dafür ein, dass große Plattformen dafür Verantwortung übernehmen müssen, was auf ihren Plattformen geschieht.

Der Ansatz der freiwilligen Selbstkontrolle bietet eine gute Grundlage, um das Gesetz in Zukunft weiterzuentwickeln. Er ermöglicht die Prüfung von Inhalten durch ein fachkundiges, plural besetztes Gremium, das ohne Zeitdruck und ohne Sanktionsdrohung agieren kann. Auch der Gedanke eines put-back-Verfahrens, also der Wiederherstellung von gelöschten Inhalten, die sich als rechtmäßig herausstellen, sollte dabei stärker verankert werden.“

 

 

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