Berlins Innensenator Andreas Geisel zur Rudolf-Heß-Demo in Spandau am 18. August 2018.

Berlin Innensenator Andreas Geisel positioniert sich deutlich gegen die neonazistische Rudolf-Heß-Demonstration am kommenden Samstag in Spandau:

„Ich habe mich bereits im letzten Jahr sehr deutlich gegen den Inhalt dieser Demonstration gestellt und tue das auch in diesem Jahr wieder. Jede Verherrlichung von Rechtsextremismus ist widerwärtig und wird von mir auf Schärfste verurteilt.

Für ein Verbot des Aufzuges liegen allerdings die aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit hohen Voraussetzungen nicht vor. Die Versammlungsbehörde hatte dies bereits im vergangenen Jahr in meinem Auftrag umfassend geprüft.“

Um die Sicherheit zu gewährleisten und jegliche Glorifizierung des Naziregimes zu unterbinden, wurden seitens der Versammlungsbehörde strenge Auflagen erteilt. Der Anmelder wurde darüber zu Beginn der Woche informiert. Die Polizei Berlin werde die Einhaltung der Auflagen streng kontrollieren und mögliche Verstöße ahnden.

Die Rechtslage:

Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, nach dem jeder das Recht hat, sich ohne Erlaubnis, friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keinem Genehmigungsverfahren; sie sind gemäß §14 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes bei der Versammlungsbehörde (angesiedelt bei der Polizei) anzumelden.

Die Versammlungsbehörde prüft dann gemäß §15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes, ob Versammlungen verboten oder mit Auflagen belegt werden. Grund für eine entsprechende Entscheidung ist immer die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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