Verwaltungsabsprache mit Griechenland zur Zurückweisung an der Grenze abgeschlossen.

Heute haben sich der Bundesinnenminister Seehofer und sein griechischer Amtskollege gemeinsam auf eine Absprache zur Zusammenarbeit bei Zurückweisungen an der Grenze sowie zur Familienzusammenführung bei Fällen gemäß der Dublin-III-Verordnung geeinigt.

Das teilte das Bundesinnenministerium am Abend mit.

Nach dieser Absprache können in Zukunft Asylbewerber, bei denen im Rahmen von Binnengrenzkontrollen an der deutschösterreichischen Grenze anhand der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC festgestellt wird, dass sie bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben, innerhalb von 48 Stunden unmittelbar nach Griechenland zurücküberstellt werden. Hiervon ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige.

Im Gegenzug zur Direktzurückweisung erklärte sich Deutschland entsprechend der am Rande des Europäischen Rates gegebenen Zusage und im Rahmen der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zu einem beschleunigten Abbau der Familienzusammenführungs-Altfälle bis Ende 2018 bereit. Darüber hinaus erklärt sich Deutschland bereit, streitige Familienzusammenführungsverfahren erneut zu prüfen.

Beide Seiten bekräftigen dabei ihren Willen, weiter an gemeinsamen europäischen Lösungen zu arbeiten und versichern sich gegenseitiger  Solidarität und Unterstützung bei zukünftigen Migrationskrisen.

Hierzu erklärte Horst Seehofer: „Die Unterzeichnung der Verwaltungsabsprache mit Griechenland ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu geordneten Verhältnissen im Bereich der europäischen Migrationspolitik. Griechenland und Deutschland setzen damit gemeinsam ein deutliches Zeichen für die Durchsetzung des geltenden Rechts, das es gerade nicht dem Einzelnen überlässt, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union sein Asylverfahren durchgeführt wird.“

Mit Griechenland konnte als zweitem Partner nach Spanien eine Absprache zur Zurückweisung an der Grenze getroffen werden.

 

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