OLG Bremen verhandelt am 21.09.2018 im Zivilrechtsstreit des ehemaligen Fußballprofis Ivan Klasnic gegen Vereinsarzt u.a.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (OLG Bremen) verhandelt am Freitag, den 21.09.2018, um 10:00 Uhr in Saal 7 des Justizzentrums Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen, im Zivilrechtsverfahren des ehemaligen Werder Bremen – Fußballprofis Ivan Klasnic gegen die ihn behandelnden Vereinsärzte u.a. (Az.: 5 U 3/17). Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

Zum Termin sind vorsorglich zwei medizinische Sachverständige geladen.

Der ehemalige Fußballprofi hat in erster Instanz vor dem Landgericht Bremen geltend gemacht, die ihn behandelnden Ärzte und Einrichtungen aus dem Umfeld des Vereins Werder Bremen hätten über Jahre grob fahrlässig seine Nierenerkrankung nicht erkannt bzw. nicht richtig behandelt. Dies habe zu einer Niereninsuffizienz und zwei Nierentransplantationen geführt. Das Landgericht hat daraufhin dem ehemaligen Fußballprofi nach Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten mit Urteil vom 31.03.2017 (Az.: 3 O 766/08) ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 EUR zugesprochen. Außerdem hat das Landgericht festgestellt, dass die Beklagten auch für dessen Verdienstausfall und weitere zukünftig entstehende Schäden einzustehen haben. Da diese der Höhe nach allerdings noch nicht feststanden, erging insofern ein sogenanntes Grundurteil.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts haben alle Beklagten Berufung eingelegt, über die nun das OLG Bremen zu befinden hat.

Fotoquelle: By Die Bildermacherei Cuxhaven, Kerstin Tietje – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35350716

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