Deutsch-algerische Staatsangehörige wegen Terrorverdachts festgenommen.

GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"

   Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. September 
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des 
Bundesgerichtshofs vom 24. September 2015

   die 20-jährige deutsch-algerische Staatsangehörige Sarah O.

   in Düsseldorf durch Beamte der Bundespolizei festnehmen lassen.

   Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" 
beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).

   In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

   Sarah O. verließ im Oktober 2013 die Bundesrepublik Deutschland, 
um sich in Syrien einer terroristischen Vereinigung im Kampf gegen 
das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am 
Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu 
beteiligen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und erhielt eine 
Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen, bevor sie Anfang 2014 einen 
aus Deutschland stammenden "IS"-Kämpfer heiratete. Spätestens zu 
dieser Zeit gliederte sich die Beschuldigte in die Entscheidungs- und
Befehlsstruktur der ausländischen terroristischen Vereinigung 
"Islamischer Staat" ein und übernahm ab Februar 2014 - gemeinsam mit 
ihrem Ehemann nach islamischem Recht - Wach- und Polizeidienste zur 
Sicherung der vom "IS" kontrollierten Gebiete. Hierfür beschaffte sie
sich eine Schusswaffe. Zudem bekam sie von der Vereinigung eine 
möblierte Wohnung zur Verfügung gestellt, in der sie Neuankömmlinge 
vorübergehend aufnahm. Sarah O. versuchte darüber hinaus, Personen 
aus Europa zur Ausreise nach Syrien zu bewegen, um dort für den "IS" 
am Jihad teilzunehmen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann nach islamischem 
Recht erhielt sie von der Vereinigung ein monatliches Gehalt von etwa
118 US Dollar.

   Die Beschuldigte stellte sich nach ihrer Flucht aus Syrien Anfang 
2018 türkischen Sicherheitskräften. Sie wurde am 21. September 2018 
von der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und hier
bei ihrer Einreise festgenommen.

   Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des 
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und 
über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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