Colonia Dignidad: Erleichterung und Erfolg bei Mandant und Anwalt.

Presseerklärung des Rechtsanwalts Helfried Roubicek zum Beschluss des OLG  Düsseldorf vom 20.09.2018

20180920-Beschluss-III-3-AR-158-17-

in Sachen des Arztes Dr. Hartmut Hopp aus Krefeld wegen des Strafvollstreckungsantrags der Republik Chile und Antrags der Staatsanwaltschaft Krefeld:

„Der Name Hartmut Hopp hat in den vergangenen Jahren immer und immer wieder  für viele negative Schlagzeilen in Presse und Rundfunk und auch sonst  dafür gesorgt, dass der Mann  in Krefeld gemieden, beschimpft und vom täglichen Leben in seinem sozialen Umfeld ausgegrenzt behandelt und sogar von Menschen „auf Schritt und Tritt“ in der Stadt ‚verfolgt‘ worden ist bis hin zu Demonstrationen vor seiner Haustür. Alle glaubten dem chilenischen Urteil über Beteiligung am Missbrauch und Vergewaltigung und weiteren Straftaten in der Colonia Dignidad im Süden von Chile.

Heute sagen die Schlagzeilen von höchster gerichtlicher Stelle (OLG Düsseldorf): Die Vollstreckung des Urteils des Bezirksgericht Parral/Chile vom 16. November 2004 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts Talca/Chile vom 6. Januar 2011 und dem Urteil des Chilenischen Obersten Gerichtshofes vom 25. Januar 2013 wird für unzulässig erklärt!!

20180920-Beschluss-III-3-AR-158-17-

Hartmut Hopp hat von Anfang an gewusst, dass ihm Unrecht geschieht und er wusste, dass er sich auf seinen Verteidiger, Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek aus BÖRGERENDE im Landkreis Rostock an der Ostsee, der selbst jahrelang in den 60iger Jahren in Chile gelebt hat, verlassen konnte.

Gemeinsam haben wir jahrelang gekämpft um Recht und Gesetz, der Beschluss heute gibt uns Recht, und damit auch hoffentlich Hartmut Hopp zunächst insofern seine Würde zurück.

Es wird nicht einfach sein, den Menschen Hartmut Hopp als Mediziner zu sehen, der nicht mehr praktizieren durfte, der gedemütigt wurde für etwas, was nicht bewiesen und nunmehr nach vielen Jahren (!) des Wartens auf Rechtssicherheit in Deutschland für ihn mit dem Beschluss insofern endgültig aus der Welt ist.

Erleichterung und Erfolg bei Mandant und Anwalt, aber unschuldig gebrandmarkt, wahnsinnig viele ‚verlorene‘ Jahre in Deutschland für den über 70-Jährigen? Nach deutschen Kriterien ist er in Deutschland nicht strafbar (!) für das, wozu er durch viele Jahre des Strafverfahrens insbesondere mittels eines extrem obsoleten chilenischen Strafprozessverfahrensgesetzes schuldig sein sollte und dort im fernen Chile in 3 Instanzen verurteilt wurde. Nun doch noch eine Chance auf ein normales Leben?

Wir werden sehen! An dem Erfolg heute haben nicht nur sein Anwalt, sondern in Auseinandersetzung mit dem seitens der Verteidigung und den Beschwerdeführer Hopp umfangreich Vorgetragenen  viele Stellen und 2 Instanzen gearbeitet und sicher keine leichtfertige Entscheidung getroffen. Herr Dr. Hopp ist insofern total rehabilitiert!!! Die verlorenen Jahre kann ihm aber niemand zurückgeben! Aber Würde und Achtung für erlittenes Unrecht …

Als Anwalt sehe ich es auch als meine Pflicht, in der Öffentlichkeit auf solche Umstände hinzuweisen, ohne an dieser Stelle auf die vielfältigen vorgetragenen Verteidigungsargumente einzugehen. Ich stehe dazu prinzipiell aber zur Verfügung!

Es ist bei diesem besonderen Exequaturverfahren so ausgegangen, wie wir es beantragt und im Ergebnis auch argumentativ für die deutsche Justiz vorbereitet und vorgetragen und stets gesagt haben.

Da beißt die Maus keinen … ab!“

Foto: Verteidiger Helfried Roubicek

Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht vollstreckbar.

 

4 Antworten

  1. Ohne Frage ein Riesenerfolg für den Verteidiger, der sich gegen den Mainstream stellte und alle Instanzen durchhielt, obwohl ihm sicherlich nicht immer danach war, einfach weiterzumachen und seine Rechtsauffassung für die Richtige zu erachten – was nun auch vom OLG bestätigt wurde.
    Vor Gericht hätten die stehen sollen, die im AA (Auswärtiges Amt, Anm. TP) all die Jahre das Pinochet-Regime unterstützt hatten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*