Ver.di begrüßt die Eilentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg.

ver.di begrüßt die Eilentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zum Stopp des verkaufsoffenen Sonntags am 30.September 2018. Am gestrigen Mittwoch bestätigte das Oberverwaltungsgericht damit die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes, wonach eine stadtweite Sonntagsöffnung anlässlich der Art Week offensichtlich rechtswidrig ist und daher zu unterbleiben hat. Neben der Entscheidung im konkreten Fall ist die Feststellung des OVG von besonderer Bedeutung, dass nicht jede größere Veranstaltung in Berlin geeignet ist, ein öffentliches Interesse für eine stadtweite Ladenöffnung an Sonntagen zu begründen. Diese Klarstellung ist wichtig für die sich immer wieder stellende Frage, wann ein „öffentliches Interesse“ an einer Sonntagsöffnung im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes besteht.

„Mit der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts und des OVG Berlin-Brandenburg sind wir bei der Klärung dieser Frage einen großen Schritt weiter gekommen“ sagte Erika Ritter, Landesfachbereichsleiterin Handel bei ver.di Berlin-Brandenburg. Zudem ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten im Einzelhandel. „Nicht nur, weil der arbeitsfreie Sonntag durch unsere Verfassung grundgesetzlich geschützt ist, sondern vor allem, weil unsere Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel ohnehin hoch flexibel an sechs Werktagen der Woche ihre für unsere Gesellschaft eminent wichtige und anspruchsvolle Arbeit leisten, brauchen diese den gemeinsamen freien Sonntag für ihre Erholung und gemeinsame Zeit mit ihren Angehörigen“, so Erika Ritter.

Keine Sonntagsöffnung anlässlich der Berlin Art Week am 30. September 2018.

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