Die Bundesanwaltschaft hat gestern (16. Oktober
2018) die Ermittlungen gegen
den 55-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. R.
wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom 15. Oktober 2018
am Kölner Hauptbahnhof übernommen. Dem Beschuldigten wird versuchter
Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last
gelegt.
Am Mittag des 15. Oktober 2018 begab sich der Beschuldigte im
Kölner Hauptbahnhof in ein Schnellrestaurant. Er schüttete dort eine
brennbare Flüssigkeit aus und setzte diese in Brand. Eine 14-Jährige
rutschte bei ihrer Flucht vor den Flammen darauf aus und erlitt
erhebliche Verletzungen. Der Beschuldigte floh anschließend in eine
Apotheke und nahm dort eine Geisel. Er stellte telefonisch
verschiedene Forderungen. Unter anderem verlangte er, nach Syrien zum
"Islamischen Staat" (IS) ausreisen zu können. Die Apotheke wurde
durch ein Spezialeinsatzkommando gestürmt. Dabei wurde die Geisel
durch den Beschuldigten verletzt.
Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende
Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat
vor. Sie ergeben sich unter anderem aus Zeugenangaben. Danach soll
der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren
Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll er geäußert
haben, dass er Mitglied des sogenannten Islamischen Staates sei und
zu diesem nach Syrien ausreisen wolle.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft die besondere
Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG bejaht und die
Ermittlungen übernommen. Inwieweit sich diese Annahme weiter erhärten
lässt, wird Gegenstand der weiteren Untersuchungen sein. Insbesondere
ist zu klären, ob der Beschuldigte das Attentat als Mitglied des
sogenannten Islamischen Staates oder einer anderen terroristischen
Vereinigung begangen hat oder aber unmittelbar vor oder während der
Tat zu einem Mitglied einer Terrororganisation in Kontakt oder unter
deren Einfluss stand. Auch wird der Frage nachgegangen, ob bislang
unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden
waren.