Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen Kölner Geiselnahme.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (16. Oktober 
2018) die Ermittlungen gegen

   den 55-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. R.

   wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom 15. Oktober 2018 
am Kölner Hauptbahnhof übernommen. Dem Beschuldigten wird versuchter 
Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last 
gelegt.

   Am Mittag des 15. Oktober 2018 begab sich der Beschuldigte im 
Kölner Hauptbahnhof in ein Schnellrestaurant. Er schüttete dort eine 
brennbare Flüssigkeit aus und setzte diese in Brand. Eine 14-Jährige 
rutschte bei ihrer Flucht vor den Flammen darauf aus und erlitt 
erhebliche Verletzungen. Der Beschuldigte floh anschließend in eine 
Apotheke und nahm dort eine Geisel. Er stellte telefonisch 
verschiedene Forderungen. Unter anderem verlangte er, nach Syrien zum
"Islamischen Staat" (IS) ausreisen zu können. Die Apotheke wurde 
durch ein Spezialeinsatzkommando gestürmt. Dabei wurde die Geisel 
durch den Beschuldigten verletzt.

   Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende 
Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat 
vor. Sie ergeben sich unter anderem aus Zeugenangaben. Danach soll 
der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren 
Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll er geäußert 
haben, dass er Mitglied des sogenannten Islamischen Staates sei und 
zu diesem nach Syrien ausreisen wolle.

   Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft die besondere 
Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG bejaht und die 
Ermittlungen übernommen. Inwieweit sich diese Annahme weiter erhärten
lässt, wird Gegenstand der weiteren Untersuchungen sein. Insbesondere
ist zu klären, ob der Beschuldigte das Attentat als Mitglied des 
sogenannten Islamischen Staates oder einer anderen terroristischen 
Vereinigung begangen hat oder aber unmittelbar vor oder während der 
Tat zu einem Mitglied einer Terrororganisation in Kontakt oder unter 
deren Einfluss stand. Auch wird der Frage nachgegangen, ob bislang 
unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden 
waren.

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