GBA ließ am Flughafen Köln/Bonn Terrorverdächtige festnehmen.

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)".

   Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (17. Oktober 
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des 
Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2018

   die 46-jährige deutsche Staatsangehörige Mine K.

   am Flughafen Köln/Bonn festnehmen lassen. Die Beschuldigte ist 
dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen 
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt (§ 
129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB) sowie sich, ohne dass 
dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, 
Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang 
völkerrechtswidrig angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).

   In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

   Mine K. fasste spätestens Ende des Jahres 2014 den Entschluss, 
sich der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" im Kampf 
gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am
Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu 
beteiligen. Zu diesem Zweck heiratete sie nach islamischem Recht im 
Januar 2015 von Deutschland aus per Videotelefonie ein Mitglied des 
"IS". Dieser hielt sich zu diesem Zeitpunkt in der Türkei auf und 
hatte bereits in der Vergangenheit aufseiten des sogenannten 
Islamischen Staates an Kampfhandlungen in Syrien teilgenommen.

   Vor diesem Hintergrund verließ die Beschuldigte Anfang Februar 
2015 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die 
Türkei zu ihrem Ehemann und hielt sich dort für einen Monat auf. 
Anschließend ließen sie sich nach Syrien bringen, wo sich die 
Beschuldigte dem "Islamischen Staat" als Mitglied anschloss. Die 
nächsten drei Monate lebte die Beschuldigte in einem sogenannten 
Frauenhaus der Vereinigung in Mossul, während ihr Ehemann derweil 
eine ideologische Schulung absolvierte.

   Sie zogen gemeinsam im Juni 2015 in eine von dem "IS" zur 
Verfügung gestellte Wohnung. Fortan führte die Beschuldigte den 
gemeinsamen Haushalt, ihr Ehemann betätigte sich als Kämpfer bei dem 
"IS". Dieser zahlte ihnen hierfür ein monatliches Gehalt von etwa 250
US-Dollar. Im August 2015 verlagerten sie ihren Wohnsitz nach Tal 
Afar im Irak. Dieses Gebiet war bereits im Juni 2014 durch Kämpfer 
des "Islamischen Staates" erobert und besetzt worden. Im Zuge dessen 
hatte der "IS" Wohnhäuser unter seine Verwaltung gestellt, nachdem 
die rechtmäßigen Bewohner durch den "IS" vertrieben oder vor ihm 
geflohen waren. Eines dieser Häuser wies der "IS" der Familie der 
Beschuldigten zu. Diese zog dort bereitwillig ein, um so den 
Gebietsanspruch der Vereinigung zu festigen und eine Rückeroberung 
durch gegnerische Militärverbände zu erschweren.

   Nachdem der Ehemann der Beschuldigten Mitte 2015 bei Kämpfen 
getötet worden war, kehrte die Beschuldigte nach Mossul zurück. 
Später zog sie nach Raqqa. Dort entschloss sie sich, dem "Islamischen
Staat" den Rücken zu kehren und reiste Ende Oktober 2016 in die 
Türkei aus. Schließlich kehrte sie am 17. Oktober 2018 in die 
Bundesrepublik Deutschland zurück und wurde hier bei ihrer Einreise 
festgenommen.

   Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des 
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und 
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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