OLG Bremen holt im Zivilrechtsstreit des ehemaligen Fußballprofis Ivan Klasnic gegen den Vereinsarzt u.a. ein weiteres medizinisches Sachverständigengutachten ein.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (OLG Bremen) hat am heutigen Donnerstag im Zivilrechtsverfahren des ehemaligen Werder Bremen – Fußballprofis Ivan Klasnic gegen die ihn behandelnden Vereinsärzte u.a. einen Beschluss verkündet (Az.: 5 U 3/17). Demgemäß soll ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Im Übrigen hat der Senat noch klargestellt, welcher Behandlungszeitraum Gegenstand der Berufung ist und sich die Vernehmung weiterer Zeugen vorbehalten.

Der ehemalige Fußballprofi hat in erster Instanz vor dem Landgericht Bremen geltend gemacht, die ihn behandelnden Ärzte und Einrichtungen aus dem Umfeld des Vereins Werder Bremen hätten über Jahre grob fahrlässig seine Nierenerkrankung nicht erkannt bzw. nicht richtig behandelt. Dies habe zu einer Niereninsuffizienz und zwei Nierentransplantationen geführt. Das Landgericht hat daraufhin dem ehemaligen Fußballprofi nach Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten mit Urteil vom 31.03.2017 (Az.: 3 O 766/08) ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 EUR zugesprochen. Außerdem hat das Landgericht festgestellt, dass die Beklagten auch für dessen Verdienstausfall und weitere zukünftig entstehende Schäden einzustehen haben. Da diese der Höhe nach allerdings noch nicht feststanden, erging insofern ein sogenanntes Grundurteil.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichts haben alle Beklagten Berufung eingelegt, über die nun das OLG Bremen zu befinden hat. Das Oberlandesgericht hatte zunächst in einem Verhandlungstermin am 21.09.2018 einen der bereits in erster Instanz tätigen medizinischen Sachverständigen gehört. Nunmehr soll ein weiteres medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. Der Senat hat hierfür einen Sachverständigen aus der Fachrichtung des Vereinsarztes bestellt und diesem eine Frist zur Vorlage des Gutachtens bis zum 31.05.2019 gesetzt.

Fotoquelle: By Darz Mol – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1435597

 

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