Bundesrat beschließt Verbot von Gesichtsverhüllungen in der Gerichtsverhandlung.

Niedersächsischer Änderungsantrag dringt vollständig durch.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Gesichtsverhüllungen vor Gericht ausdrücklich verboten werden sollen. Justizministerin Barbara Havliza hatte den Gesetzesvorstoß aus Bayern und Nordrhein-Westfalen in der Zielsetzung befürwortet, allerdings – wie durch Pressemitteilung vom 21.09.2018 mitgeteilt – Änderungen gefordert. Diesen Änderungsbegehren hat der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss umfassend entsprochen.

Justizministerin Barbara Havliza: „Das ist ein guter Gesetzesentwurf. Der freie Blick in das Gesicht eines Prozessbeteiligten ist für die Würdigung und Rechtsfindung von entscheidender Bedeutung.“

Die Justizministerin weiter: „Ich begrüße sehr, dass durch die Übernahme der niedersächsischen Änderungsvorschläge verdeckte Ermittler – und damit zugleich verdeckte Ermittlungen insgesamt – geschützt sind und den Vorsitzenden der Gerichte eine angemessene Entscheidungsfreiheit für Ausnahmefälle möglich bleibt.“

Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsverhüllung:

  1. Wenn der Blick in das unverhüllte Gesicht weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung erforderlich ist, kann der Vorsitzende einer (Straf-)Kammer davon absehen.
  2. Bei verdeckten Ermittlern.
  3. Bei Personen, die sich im Zeugenschutz befinden.
  4. Bei Personen, bei denen Gefahren für Leib, Leben und Freiheit bestehen.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*