Anklage gegen MdB Frauke Petry wegen Meineides zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2018 die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden vom 20. September 2017 gegen die jetzige Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages, Frauke Petry, unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Petry, damals Vorsitzende der Fraktion der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Sächsischen Landtag, wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben getätigt zu haben.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 04.10.2017 verwiesen (https://www.justiz.sachsen.de/stadd/content/1236.htm#article1196).

Eine Terminsbestimmung ist noch nicht erfolgt. Die Hauptverhandlung wird jedenfalls nicht mehr in diesem Jahr beginnen. Zu den Terminen wird eine gesonderte Mitteilung ergehen.

Az.:

Landgericht Dresden 15 KLs 205 Js 29021/16

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