Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben.

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 30. Oktober 2018 
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage 
gegen

   den 33-jährigen deutschen und algerischen Staatsangehörigen Samir 
K.

   erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in zehn 
Fällen die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat
(IS)" unterstützt und in vier Fällen für sie um Mitglieder und 
Unterstützer geworben zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b 
StGB). Zudem wird gegen ihn der Tatvorwurf der Gewaltdarstellung 
erhoben (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB).

   In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen 
folgender Sachverhalt dargelegt:

   Samir K. richtete in den Jahren 2015 bis 2017 in zehn Fällen 
jeweils unter Angabe von Alias-Personalien Telegram- und 
Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile sowie E 
Mail-Adressen ein. Anschließend übermittelte er die Zugangsdaten an 
vier aus Deutschland stammende und sich in Syrien oder im Irak 
aufhaltende Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates. Hierdurch
ermöglichte ihnen der Angeschuldigte die konspirative Kommunikation 
mit anderen Angehörigen des "IS" und die Verbreitung von Nachrichten 
über das Internet.

   Außerdem betrieb der Angeschuldigte eine "Medienstelle" und 
stellte über diese einem deutschen Adressatenkreis Propaganda des 
"IS" zur Verfügung. Dabei nutzte er verschiedene soziale Medien und 
Messenger-Dienste, um von ihm bearbeitete und kommentierte 
Propagandavideos des "IS" zu verbreiten. In ihnen rief er dazu auf, 
sich in das Herrschaftsgebiet des "Islamischen Staates" zu begeben 
und sich dort dieser terroristischen Vereinigung als Mitglied 
anzuschließen. Zudem forderte der Angeschuldigte von den Nutzern 
seiner "Medienstelle", die Tätigkeiten und Bestrebungen des "IS" 
durch Spenden zu fördern. In einem Fall verbreitete der 
Angeschuldigte auch Videodateien, in denen Gräueltaten des 
"Islamischen Staates" in verherrlichender Weise dargestellt werden. 
So wurde unter anderem in mehreren Sequenzen gezeigt, wie Menschen 
von Mitgliedern des "IS" in einer besonders grausamen Art und Weise 
enthauptet werden.

   Der Angeschuldigte wurde am 21. März 2018 festgenommen und 
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*