Europäische Staatsanwaltschaft: Stelle des Europäischen Generalstaatsanwalts ausgeschrieben.

Die EU-Kommission hat heute die Stellenausschreibung des Europäischen Generalstaatsanwalts veröffentlicht. Der erfolgreiche Kandidat wird der erste europäische Generalstaatsanwalt der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft sein, die die zuständig ist für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU (z. B. Korruption oder Betrug im Zusammenhang mit EU-Mitteln oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug). Der Europäische Generalstaatsanwalt wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren ernannt.

Die Bewerber müssen u.a. mindestens fünfzehn Jahre Berufserfahrung als aktives Mitglied der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft haben sowie über mindestens fünf Jahre staatsanwaltschaftliche Erfahrung mit der Untersuchung und Verfolgung von Finanzstraftaten verfügen.

Ein Auswahlausschuss erstellt eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber und legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die den Europäischen Generalstaatsanwalt im gegenseitigen Einvernehmen ernennen. Dienstort ist Luxemburg.

Bewerbungsschluss ist der 14. Dezember 2018, 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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