500 EUR für Otterbiss.

Fischotter beißt Kind.
500 € für Otterbiss.

Im Herbst letzten Jahres besuchte ein damals 7-jähriger Junge mit seiner Mutter einen Tierpark der Niedersächsischen Landesforsten. Obwohl der Junge wusste, dass er den Zaun des Fischottergeheges nicht berühren sollte, war die Verlockung wohl zu groß. Einer der wieselflinken Fischotter biss ihn in den Ringfinger. Es folgte eine langwierige ärztliche Behandlung mit mehreren Impfungen. Die Mutter des Kindes verlangte nun für den Jungen vor dem Amtsgericht Springe 5.000 € Schmerzensgeld. Etwas zu hoch gegriffen meint das Gericht. Der Junge habe sich ein erhebliches Eigenverschulden zuzurechnen. Angemessen sei daher ein Schmerzensgeld von 500 €. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Berufung zum Landgericht Hannover eingelegt werden.

Hintergrund:

Der Halter eines Tieres haftet im Regelfall für Schäden, die sein Tier hervorruft verschuldensunabhängig. Zudem bestehen auf Seiten des Tierparks Verkehrssicherungspflichten. Danach trifft jeden, der Gefahrenquellen schafft, die Verpflichtung, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Dritte zu schützen. Ein Tierpark muss dabei auch an nicht ganz aus der Welt liegende bestimmungswidrige Benutzungen denken. Das Amtsgericht hob in diesem Zusammenhang hervor, dass der Tierpark damit rechnen musste, dass sich Kinder in der geschützten Umgebung des Tierparks nicht ständig im unmittelbaren Zugriff der Eltern aufhielten und zudem die Verlockung bestehe, sich an dem Zaun festzuhalten, da dieser gerade durch seine Höhe und seine Gitterstruktur die naheliegende Möglichkeit hierfür biete. Wegen der unbestreitbaren Attraktionen des Tierparks sei auch damit zu rechnen, dass Kinder vor lauter Begeisterung Ermahnungen der Eltern sowie Warnhinweise auf Schildern wieder vergessen und nicht durchgängig beachten.

500 € für Otterbiss.

Im Herbst letzten Jahres besuchte ein damals 7-jähriger Junge mit seiner Mutter einen Tierpark der Niedersächsischen Landesforsten. Obwohl der Junge wusste, dass er den Zaun des Fischottergeheges nicht berühren sollte, war die Verlockung wohl zu groß. Einer der wieselflinken Fischotter biss ihn in den Ringfinger. Es folgte eine langwierige ärztliche Behandlung mit mehreren Impfungen. Die Mutter des Kindes verlangte nun für den Jungen vor dem Amtsgericht Springe 5.000 € Schmerzensgeld. Etwas zu hoch gegriffen meint das Gericht. Der Junge habe sich ein erhebliches Eigenverschulden zuzurechnen. Angemessen sei daher ein Schmerzensgeld von 500 €. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Berufung zum Landgericht Hannover eingelegt werden.

Hintergrund:

Der Halter eines Tieres haftet im Regelfall für Schäden, die sein Tier hervorruft verschuldensunabhängig. Zudem bestehen auf Seiten des Tierparks Verkehrssicherungspflichten. Danach trifft jeden, der Gefahrenquellen schafft, die Verpflichtung, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Dritte zu schützen. Ein Tierpark muss dabei auch an nicht ganz aus der Welt liegende bestimmungswidrige Benutzungen denken. Das Amtsgericht hob in diesem Zusammenhang hervor, dass der Tierpark damit rechnen musste, dass sich Kinder in der geschützten Umgebung des Tierparks nicht ständig im unmittelbaren Zugriff der Eltern aufhielten und zudem die Verlockung bestehe, sich an dem Zaun festzuhalten, da dieser gerade durch seine Höhe und seine Gitterstruktur die naheliegende Möglichkeit hierfür biete. Wegen der unbestreitbaren Attraktionen des Tierparks sei auch damit zu rechnen, dass Kinder vor lauter Begeisterung Ermahnungen der Eltern sowie Warnhinweise auf Schildern wieder vergessen und nicht durchgängig beachten.

 

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