Europaminister Stefan Ludwig: „Ein ungeordneter Brexit ist für uns alle schlecht“.

Das britische Unterhaus stimmte im sog. meaningful vote über den Weg ab, auf dem Großbritannien die EU verlassen soll. Mit der im Vorfeld erwarteten Entscheidung gegen das Austrittsabkommen, für die sich 432 gegenüber 202 Abgeordneten aussprachen, brachte das Unterhaus das Abkommen zu Fall. Damit steht auch wieder die sensible Frage des Verhältnisses zwischen Nordirland und Irland auf dem Prüfstand, die mit Blick auf die Wahrung des friedenssichernden Karfreitagsabkommens von überragender Bedeutung ist.

Der brandenburgische Europaminister Stefan Ludwig erklärte dazu: „Sollte Großbritannien nach 45 Jahren Mitgliedschaft die Europäische Union am 30. März 2019 verlassen, wäre dies für uns alle, nicht nur für die Britinnen und Briten, ein großer Verlust.  Trotz dieser Absage muss versucht werden, dass es nicht zu einem ungeordneten Brexit kommt. Dieser liegt weder im Interesse der EU noch Brandenburgs und ist auch nicht im Interesse der hier lebenden Briten. Auch wegen der gravierenden wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten muss alles getan werden, um diesen zu vermeiden.

Wie wichtig Europa für uns ist, müssen wir uns alle – jede und jeder Einzelne – jeden Tag aufs Neue, bewusst machen. Die größten Vorteile der europäischen Integration sind Frieden seit nunmehr 60 Jahren und ein hohes Wohlstandsniveau. Bereits ein Blick auf die Geflüchteten, die unser Land als Zufluchtsort ausgewählt haben, zeigt uns, wie wenig selbstverständlich diese herausgreifenden europäischen Errungenschaften sind, von denen Deutschland in ganz erheblichem Maße profitiert. Der europäische Wertekanon – bestehend aus der Achtung der Menschenwürde, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit – stiftet Einheit und ist gleichzeitig Identitätsmerkmal des europäischen Zusammenschlusses. Doch nicht nur die großen, auch die scheinbar kleinen Dinge prägen unser Selbstverständnis als Bürgerinnen und Bürger der EU. Dazu gehört die Möglichkeit, über Landesgrenzen zu reisen, die mit bloßem Auge nicht mehr sichtbar sind, das Arbeiten und Studieren in anderen EU-Mitgliedstaaten und nicht zuletzt die mit EU-Geldern maßgeblich unterstützten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklungen in allen Mitgliedstaaten, um nur einige Bereiche zu nennen.

Hintergrund

Wie geht es weiter?:

Premierministerin May muss nun innerhalb von drei Werktagen, also am 21. Januar 2019, dem Unterhaus einen alternativen Brexit-Plan – „Plan B“ – vorlegen. Diesen können die Abgeordneten ergänzen und so dem Brexit die von ihnen gewünschte Gestalt geben. Ob die EU diese Ergänzungen aber annimmt, ist ungewiss; bisher lehnt sie Nachverhandlungen des Austrittsabkommens strikt ab. Damit wird aber das Risiko eines sog. No-Deal greifbar. In diesem Fall würde Großbritannien die EU Ende März 2019 ohne Abkommen verlassen – und damit auch ohne Übergangsphase, die erlaubt hätte, dass die britischen Bürgerinnen und Bürger wenigstens für eine gewisse Zeit weiter an den vielen Vorteilen der EU teilhaben. Die EU-Kommission hat bereits im Dezember 2018 mit der Umsetzung ihrer Notfallmaßnahmen auf EU-Ebene begonnen. Derartige Maßnahmen laufen gegenwärtig in allen Mitgliedstaaten an. Auch Brandenburg wird sich auf den sog. No-Deal vorbereiten müssen.

Hoffnung auf eine Wende?:

Bleibt Premierministerin May weiter im Amt, könnte es dennoch Hoffnung auf eine Wende geben. Dafür müsste sie zunächst den Misstrauensantrag am heutigen Tag gewinnen, den Labour-Oppositionschef Jeremy Corbyn unmittelbar nach der Abstimmung gegen die gesamte britische Regierung angekündigt hat. Da Labour hier aber auf die Stimmen der konservativen Regierungspartei und der nordirisch-protestantischen DUP angewiesen ist, dürften die Erfolgschancen des Antrages gering sein: Erst Mitte Dezember 2018 hatte Premierministerin May  ein internes Tory-Misstrauensvotum mit 200 zu 117 Stimmen überstanden – was mit Blick auf die Zahl ihrer Kritiker bemerkenswert ist. Zudem hat die DUP, der zehn Abgeordnete angehören, bereits angekündigt, die Regierung beim Misstrauensantrag stützen zu wollen. Damit spricht vieles dafür, dass Premierministerin May den Misstrauensantrag überstehen wird.

In diesem Fall wäre unter anderem der Weg für eine Verschiebung des Austrittstermins durch die EU frei, die der britischen Regierung mehr Zeit verschaffen würde. Inoffiziellen Quellen zufolge war eine Fristverlängerung bis Ende Juli 2019 schon im Vorfeld des sog. meaningful vote im Gespräch. Denkbar ist aber auch ein zweites Referendum. Dafür hat sich die Mehrheit der befragten Britinnen und Briten in einer Umfrage im Januar 2019 ausgesprochen: Immerhin 54 % würden nun für den EU-Verbleib und 46 % für den Austritt stimmen. Auch der Europäische Gerichtshof hat Großbritannien jüngst eine „goldene Brücke zurück in die EU“ gebaut. Danach könnte das Land bis März 2019 seinen Austritt noch einseitig rückgängig machen, vorausgesetzt, dies wäre in Einklang mit der britischen Verfassung.

In einem ausführlichen Statement nimmt auch der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil dazu Stellung.

Zur Audio-Datei: https://soundcloud.com/user-969915686/ein-schlechter-tag-fur-europa

https://ec.europa.eu/germany/news/20190116-juncker-brexit_de

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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