Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vollständig umzusetzen. „Terrorismus und organisierte Kriminalität sind eng miteinander verknüpft, und viele Terroristen haben eine langjährige kriminelle Vergangenheit. Deswegen müssen die Mitgliedstaaten dringend allen ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht in Bezug auf die strafrechtliche Einstufung der Beteiligung an Aktivitäten der organisierten Kriminalität nachkommen“, sagte Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft.
Laut einem heute vorgelegten Bericht, sei der Rahmenbeschluss des Rates von 2008 zwar weitgehend in nationales Recht umgesetzt worden. Weitere Anstrengungen seien aber notwendig, um verbliebene Divergenzen zu verringern, heißt es in einer EU-Mitteilung. Ziel dieses Rahmenbeschlusses sei die Harmonisierung der Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kriminalisierung von Straftaten, die mit einer Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verbunden sind, sowie die Festlegung entsprechender Sanktionen für diese Straftatbestände.
Kommissar Avramopoulos erklärte weiter: „Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist eine der Prioritäten der Europäischen Sicherheitsagenda. Aufgrund der stark grenzüberschreitenden Dimension dieser Art der Kriminalität kann ein Handeln auf EU-Ebene einen echten Mehrwert bedeuten. Wir möchten möglicherweise verbleibende Schlupflöcher so schnell wie möglich schließen und eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sicherstellen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dabei weiterhin unterstützen. Sie wird aber auch die Einhaltung der Verpflichtungen überwachen und alle ihr durch die Verträge übertragenen Befugnisse nutzen, um dies zu gewährleisten.“
EU/tp
