EU-Mitgliedstaaten billigen neuen EU-US-Datenschutzschild.

Im transatlantischen Datenverkehr sollen Unternehmen, die Daten verarbeiten, künftig stärker in der Pflicht genommen werden. Eine willkürliche Massenüberwachung sei ausgeschlossen. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben heute dem neuen EU-US-Datenschutzschild, der künftig den transatlantischen Datenverkehr regelt, zugestimmt.

„Damit ist der Weg für die förmliche Annahme der Rechtsakte geebnet und der Startschuss für den EU-US-Datenschutzschild kann gegeben werden“, erklärten Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip und EU-Justizkommissarin Vera Jourová. „Der EU-US-Datenschutzschild gewährleistet ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und Rechtssicherheit für Unternehmen. Er unterscheidet sich grundlegend von seinem Vorgänger, der „Safe Harbour“-Regelung, da er Unternehmen, die die Daten verarbeiten, stärker in die Pflicht nimmt und sicherstellt, dass die Vorschriften in der Praxis eingehalten und durchgesetzt werden. Erstmals haben die USA der EU schwarz auf weiß zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit klaren Beschränkungen, Garantien und Aufsichtsmechanismen unterliegt, und die willkürliche Massenüberwachung der Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen.“

In der Erklärung heißt es weiter: „Nicht zuletzt schützt der Datenschutzschild die Grundrechte der Europäer und sieht mehrere leicht zugängliche und erschwingliche Rechtsbehelfe vor. Während des förmlichen Annahmeprozesses führte die Kommission eine breit angelegte Konsultation durch und berücksichtigte die Beiträge der wichtigsten Interessengruppen, insbesondere der unabhängigen Datenschutzbehörden und des Europäischen Parlaments. Die Verbraucher und Unternehmen können der neuen Regelung, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, volles Vertrauen entgegenbringen. Mit der heutigen Abstimmung haben die Mitgliedstaaten ein starkes Zeichen des Vertrauens gesetzt.“

Die EU-Kommission legte bereits am 29. Februar einen Entwurf eines Beschlusses über den EU-US-Datenschutzschild vor. Gemäß der Datenschutzrichtlinie gaben die unabhängigen Datenschutzbehörden („Artikel-29-Datenschutzgruppe“) am 13. April eine Stellungnahme ab. Das Europäische Parlament nahm am 26. Mai eine Entschließung hierzu an. Heute haben die Vertreter der Mitgliedstaaten (Ausschuss „Artikel 31“) der endgültigen Fassung des EU-US-Datenschutzschilds zugestimmt und damit den Weg für die Annahme des Beschlusses durch die Kommission geebnet, heißt es in einer EU-Erklärung. Am Montag wird EU-Kommissarin Jourová den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments über den aktuellen Stand unterrichten.

EU/tp

Foto: EU

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