Flüchtlingsbürgen sollen nicht zahlen müssen.

Bundesarbeitsminister Heil will Jobcenter anweisen, von Rückforderungen abzusehen.

Durchbruch in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über finanzielle Forderungen an Flüchtlingsbürgen.

In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um finanzielle Forderungen an Flüchtlingsbürgen ist ein Durchbruch gelungen. Es geht dabei um Fälle, in denen Menschen aus Deutschland vor August 2016 so genannte Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, um Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien nach Deutschland zu holen – und dabei nicht umfassend oder sogar falsch über die Dauer ihrer Zahlungsverpflichtung aufgeklärt wurden.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, erklärte dazu: „Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, in Gesprächen mit den im wesentlichen betroffenen Bundesländern als Bund eine Lösung für das Thema der sogenannten Flüchtlingsbürgen zu finden. Die Länder haben jetzt Stück für Stück ihre Zusagen gemacht, der Bund auch. Es geht insgesamt um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, den wir gemeinsam zu schultern haben. Ich kann in den nächsten Tagen die Jobcenter anweisen, von diesen Rückforderungen an Flüchtlingsbürgen abzusehen. Das ist eine gute Lösung, die nicht den Gesamtstaat überfordert, aber den einzelnen Fällen hilft.“

Zur Vorgeschichte:

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Syrien-Konflikt umfangreich humanitäre Verantwortung übernommen. Über insgesamt drei humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes, die zusätzlich zum Resettlement durchgeführt wurden, konnten in den Jahren 2013 bis 2016 über 20.000 Flüchtlinge aus der Region nach Deutschland einreisen und so Schutz vor dem Krieg finden.

Zusätzlich zu diesen Programmen des Bundes haben 15 Bundesländer – alle mit Ausnahme Bayerns – eigene Programme zur Aufnahme von Syrern mit Verwandten in Deutschland aufgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme war jeweils die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung durch Verwandte oder Dritte, die zur Erstattung staatlicher Sozialleistungen verpflichtete. Über die Reichweite dieser Erklärungen waren die Betroffenen oftmals im Unklaren, zumal sie in der Regel vor der Einführung einer zeitlichen Begrenzung von Verpflichtungserklärungen (fünf Jahre bzw. drei Jahre für Altfälle) im Rahmen des Integrationsgesetzes abgegeben worden waren. Die Erstattungsforderungen liegen dabei in vielen Fällen im fünfstelligen Bereich.

Die Gerichte haben vor diesem Hintergrund überwiegend die Unwirksamkeit der Erklärungen festgestellt und die Erstattungsbescheide für unwirksam erklärt.

Im Hinblick auf diese Rechtsunsicherheiten hatte die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, Erstattungsansprüche gegenüber Verpflichtungsgebern festzusetzen, diese aber vorerst nicht zu vollstrecken. Ziel war es, auf politischer Ebene mit den Bundesländern zu einer sachgerechten Lösung zu kommen.

Dieses Ziel ist jetzt erreicht worden. Die im Wesentlichen betroffenen Länder haben sich bereit erklärt, sich an den finanziellen Ausfällen des Bundes, die durch eine Aufhebung der Erstattungsforderungen verursacht werden, in angemessenem Umfang zu beteiligen. Damit ist der Weg frei für eine Überprüfung von festgesetzten Erstattungen. Von einer Inanspruchnahme der Verpflichtungsgeber soll insbesondere dann abgesehen werden, wenn Verpflichtungsgeber sich der Reichweite ihrer Erklärungen nicht bewusst waren oder von vorneherein klar war, dass sie die übernommenen Verpflichtungen aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht erfüllen konnten.

Die Bundesagentur für Arbeit wird die Jobcenter sehr schnell beauftragen, die nötigen Überprüfungen durchzuführen. Alles Notwendige ist bereits vorbereitet worden. Wichtig ist, dass auch die Jobcenter, die der Aufsicht der Länder unterstehen, die Überprüfungen vornehmen und die Länder insoweit das Erforderliche veranlassen.

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