Babymordprozess: Aufhebung der Untersuchungshaft gegen den Angeklagten.

Der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat mit Beschluss vom heutigen Tag einer Haftbeschwerde stattgegeben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet, dem Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung Kriterien konkretisiert, die erfüllt sein müssen, um die Fortdauer der Untersuchungshaft trotz einer ungenügenden Verhandlungsdichte zu rechtfertigen. Der Strafsenat hat für seine erneute Entscheidung weitere Informationen zur Belastungssituation der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) und zu den auf die Belastungssituation erfolgten Maßnahmen der Justizverwaltung eingeholt. Deren Überprüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen, unter denen die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft ausnahmsweise zu rechtfertigen wäre, nicht erfüllt sind.

Der Angeklagte befand sich seit Mai 2016 in Untersuchungshaft.

Wegen einer zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führenden Erkrankung der Vorsitzenden Richterin musste im Dezember 2017 erneut mit der Hauptverhandlung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) – Schwurgerichtskammer – begonnen werden. Im August 2018 legte der Pflichtverteidiger des Angeklagten Haftbeschwerde ein, die vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 als unbegründet verworfen wurde. Die hiergegen zum Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg: Mit Beschluss vom 23. Januar 2019 ist die angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der Haftfortdauerentscheidung.

Starke Justiz, schnellere Verfahren.

Pakt für den Rechtsstaat nimmt Fahrt auf.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben heute den Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Dazu erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:

„Dass Bund und Länder heute gemeinsam den ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ geschlossen haben, ist ein großer Erfolg. Nur in der Zusammenarbeit, nur wenn Bund und Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich konkrete Maßnahmen umsetzen, kann die Justiz wirksam gestärkt werden. Der gemeinsame Pakt für den Rechtsstaat war und ist ein Kernanliegen der Unionsfraktion. Uns war wichtig, den Pakt in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, und nun wird er umgesetzt.

Die Länder verpflichten sich, bis Ende 2021 insgesamt 2 000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. So können Verfahrenszeiten verkürzt werden. Auch die Polizei wird aufgestockt. Außerdem werden wir die Verfahren vor Gericht beschleunigen und vereinfachen. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird der nächste wichtige Schritt sein. Es ist dringend notwendig, die Strafverfahren zu vereinfachen und zu verhindern, dass sie durch Missbrauch bestimmter Verfahrensrechte verschleppt werden.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Schutz der Bürger die zentrale Aufgabe des Staates. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Verfahren schnell entschieden werden. Nur eine schnelle und effiziente Justiz kann Kriminalität nachhaltig bekämpfen. Wir werden uns für eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen einsetzen.“

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