Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heutigem Beschluss, 26. Februar 2019, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesamt) untersagt, die Partei Alternative für Deutschland – AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen.

Auf einer Pressekonferenz vom 15. Januar 2019 in Berlin teilte der Präsident des Bundesamtes mit, dass die Gesamtpartei AfD als Prüffall bearbeitet werde, die „Junge Alternative“ (JA) und die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ hingegen zum Verdachtsfall erklärt würden. Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht nach den Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten etc. Die Voraussetzungen eines Verdachtsfalls seien aber hinsichtlich der Gesamtpartei AfD nicht gegebenen, insoweit lägen nur „Verdachtssplitter“ vor. Diese Ergebnisse der Prüfung durch das Bundesamt wurden auch in einer deutsch- sowie englischsprachigen Pressemitteilung, in einem Tweet und in einer sogenannten Fachinformation auf der Homepage des Bundesamtes verlautbart.

Gegen diese in der genannten Weise in die Öffentlichkeit getragene Mitteilung, die AfD werde als „Prüffall“ bearbeitet, wandte sich die Partei mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln. Gegenstand des Verfahrens war dabei allein die Frage, ob eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Bundesamtes besteht; die inhaltliche Bewertung der Positionen der AfD war nicht verfahrensrelevant.

Dem Eilantrag hat das Gericht mit einem heute den Beteiligten zugestellten Beschluss stattgegeben. Maßgeblich für die Entscheidung der Kammer war insbesondere, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. Äußerungen von Hoheitsträgern wie dem Bundesamt, durch die in die Rechte einer politischen Partei eingegriffen wird, bedürften nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung, die sich nach der klaren Gesetzeslage und insbesondere unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers dem vom Bundesamt genannten § 16 Abs. 1 BVerfSchG nicht entnehmen lasse. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD aus dem Parteiengrundrecht des Art. 21 GG und dem auch einer Partei zuzuerkennenden Persönlichkeitsrecht sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und auch unverhältnismäßig. Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Dem Antrag sei zur Gewährleistung effektiven Rechts-schutzes schon im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil im Mai 2019 die Europawahl und im Mai, September und Oktober Landtagswahlen anstehen, an denen die AfD teilnehmen will.

Verstößt die AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung?

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Az.: 13 L 202/19

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen darf, erklärt das BfV nun die Entscheidung des VG Köln zum Prüffall: „Das BfV hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Kenntnis genommen. Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft. Darüber hinaus äußert sich das BfV derzeit zu dem Beschluss nicht“, teilte das Amt der TP Presseagentur mit.

AfD ist ein rechter Angriff auf die Demokratie.

Martina Renner, Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag für antifaschistische Politik und Mitglied des Innenausschusses, sagte gegenüber der TP Presseagentur Berlin:

„Ob die AfD als Prüffall benannt wird oder nicht ändert an der politischen Bewertung dieser Partei nichts. Die AfD ist eine extrem rechte Partei, in der Rassisten, Antisemiten, Reichsbürger, Faschisten, Holocaustleugner, Islamkritiker, Klimaskeptiker, Frauenfeinde und Neoliberale eine politische Heimat haben. Unabhängig davon, ob der Verfassungsschutz diese Partei prüft, beobachtet oder zu Hintergrundgesprächen trifft: Wir sollten sie als das behandeln was sie ist: Ein rechter Angriff auf die Demokratie.“

Öffentliche Debatte wirkt.

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