Öffentliche Debatte wirkt.

Prof. Hans-Joachim (Hajo) Funke, FU Berlin, erklärte soeben gegenüber der TP Presseagentur Berlin zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen darf:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe die AfD nicht als Prüffall bezeichnen, ist eine verwaltungstechnische Angelegenheit, sagt aber nichts zum Inhalt. Jeder kann das vorzügliche Gutachten des Bundesamts öffentlich einsehen. In ihr wird die AfD als Ganze zum Prüffall erklärt und dies präzise belegt. Darüber hinaus wird der gegenwärtig in der Partei dominierende „Flügel“ und die „Junge Alternative“ zu Verdachtsfällen, also erheblich schwerwiegender, erklärt: Es besteht der begründete Verdacht, dass es für den „Flügel“ (übrigens einschließlich Alexander Gauland) und die „Junge Alternative“ schwerwiegende Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie rechtsextrem ausgerichtet sind und mit ihren verunglimpfenden Hetzreden gegen das Kern-Grundrecht der Menschenwürde nach Art. 1 des Grundgesetzes  verstoßen. Im Verdachtsfall kann der Verfassungsschutz vertieft prüfen, wieweit die Verdächtigten rechtsextrem agieren. Die in der Partei ausgebrochenen Machtkämpfe zeigen, wie die öffentliche Debatte über den rechtsextremen Charakter der Partei wirkt und diese schon jetzt auch in den Umfragen schwächelt.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig.

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