Gustl Mollath hat „Freistaat Bayern“ verklagt.

Am kommenden Mittwoch, 20.03.2019, verhandelt das Landgericht München I eine zivilrechtliche Klage des Psychiatrieopfers Gustl Mollath (Az. 15 O 4267/18) zur Frage, ob Amtshaftungsansprüche insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus bestehen.

Der Kläger Gustl Mollath nimmt den „Freistaat Bayern“ als Beklagten auf Schadensersatz und immaterielle Entschädigung aus Amtshaftung in Höhe von € 1.779.200,- in Anspruch. Mollath wirft dem „Freistaat“ eine Vielzahl von Amtspflichtverletzungen verschiedener Beamter und Richter beginnend ab dem Jahr 2003 vor. Den Schwerpunkt des Vorwurfs stellt die Unterbringung im forensischen, psychiatrischen Krankenhaus sowie deren Aufrechterhaltung über insgesamt 2747 Tage dar. Der „Freistaat“ hat – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – € 70.000,- an den Kläger gezahlt. Weitergehende Ansprüche sieht der „Freistaat“ nicht.

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