GdP begrüßt erneutes „Lebenslänglich“ für Kudamm-Raser.

Berlin.  Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das erneute Mord-Urteil des Berliner Landgerichts gegen zwei Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens, bei dem ein Unbeteiligter sein Leben verlor. Wer in der Stadt mit seinem Pkw und weit überhöhter Geschwindigkeit ein archaisches Kräftemessen veranstalte, handle in jedem Fall komplett verantwortungslos, wenn nicht gar menschenverachtend, betonte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, heute in Berlin. Insofern hätten die Richter konsequent geurteilt und die richtigen Zeichen gesetzt.

Angesichts des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht einfordere, und überdies verlange, sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt oder gefährdet wird, mache ein solcher Fall auf drastische Weise klar, dass Rasern jegliche Kompetenz fehle, am Straßenverkehr teilzunehmen. Daher sei es notwendig, dass von der Justiz einerseits eindeutige Signale an Teilnehmer illegaler Straßenwettrennen gesendet werden, andererseits aber auch an andere Gerichte und Staatsanwaltschaften. „Mit einer Verurteilung wegen Mordes haben die Richter dies getan“, sagte Malchow.

Er forderte die Justiz auf, den neu geschaffenen Strafrahmen für „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ konsequent auszuschöpfen und mit hohen Haftstrafen zu verdeutlichen, dass Raser auf Deutschlands Straßen nichts zu suchen hätten.

Berlins Innensenator Andreas Geisel zum Urteil des Landgerichts gegen „Ku‘damm-Raser“.

„Menschen, die  unsere Straßen rücksichtslos für ihre selbstsüchtigen Zwecke missbrauchen, müssen die ganze Härte des Rechtstaates zu spüren bekommen. Profilierungssüchtige Raser spielen mit dem Leben der anderen und nehmen deren Tod billigend in Kauf. Diesen Irrsinn dürfen wir nicht zulassen. Wenn das Auto zur Waffe wird, muss der Staat einschreiten und die Bedrohung von der Straße holen“, sagte Andreas Geisel am Dienstag nach dem Urteil des Berliner Landgerichts.

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Februar 2016 hat die Polizei ihre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen deutlich intensiviert. Ein örtlicher Schwerpunkt lag auf den Straßenzügen der City West; einbezogen wurden auch die Autobahnen im Stadtgebiet.

Im Rahmen von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen zur Feststellung illegaler Autorennen wurden im letzten Jahr 279 Strafermittlungsverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wurden 164 Kraftfahrzeuge und 130 Führerscheine eingezogen.

Mehr als ein Strafverfahren pro Tag wegen Raserei.

In Berlin gab es in diesem Jahr statistisch betrachtet pro Tag mehr als ein Strafverfahren wegen Raserei. Im Zeitraum zwischen dem 1.1.2019 bis zum 19.03.2019 sind bei der Amtsanwaltschaft Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt 104 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter wegen mutmaßlichem Verstoßes gegen § 315d StGB eingegangen. Auf die Amtsanwaltschaft Berlin entfallen dabei 71 Verfahren. Auf die Staatsanwaltschaft Berlin entfallen 33 Verfahren.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt erklärt dazu:

„Raserei ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Ich bin deshalb der Staatsanwaltschaft und der Polizei für die gute Zusammenarbeit dankbar, da wir so die neuen rechtlichen Möglichkeiten nach Kräften nutzen.“

Seit Inkrafttreten des neuen § 315d Strafgesetzbuch im Oktober 2017 bis zum Stichtag 31.12.2018 gingen bei der Amtsanwaltschaft Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin 413 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter ein. Hiervon entfielen bis zum 31.12.2018 insgesamt 305 Verfahren auf die Amtsanwaltschaft Berlin; 108 Verfahren entfielen auf die Staatsanwaltschaft Berlin.

Fotos (v.l.n.r.): Malchow, Geisel, Behrendt

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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