EU-Auflagen für Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim durch Sanofi.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim (Deutschland) durch Sanofi (Frankreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen freigegeben. Beide Unternehmen sind in der Pharmabranche tätig. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass beide Unternehmen Geschäftsbereiche in der Tschechischen Republik, in Estland, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Irland, Lettland, Polen und der Slowakei veräußern. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich geplanten Form den Wettbewerb auf den Märkten für einige pharmazeutische Erzeugnisse verringern könnte. Durch die von Sanofi angebotenen Verpflichtungen würden diese Bedenken jedoch ausgeräumt.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb in verschiedenen therapeutischen Bereichen, insbesondere Magen/Darm, Husten und Erkältungen, Schmerzen und Mobilität, Herzmittel, Vitamine und Besserung des Allgemeinbefindens.

Die meisten Produkte, bei denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, seien nicht verschreibungspflichtige Selbstmedikationsprodukte, sogenannte OTC-Präparate („over-the-counter“).

Die Untersuchung hätte für den Großteil der Arzneimittel keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegeben. Allerdings ermittelte die Kommission einige Märkte, auf denen die beiden Unternehmen über sehr starke Marken verfügten und die Verbraucher kaum Alternativen hätten:

Erzeugnisse Märkte
Krampflösende Mittel Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Polen und Slowakei
Verstopfung Tschechische Republik
Reizhusten Griechenland (OTC), Irland (auf Rezept)
Kopfschmerzen Frankreich

Bei diesen Märkten hatte die Kommission Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form möglicherweise zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher geführt hätte.

Die Verpflichtungen

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Sanofi für die betreffenden Märkte an, seine oder die dort tätigen Sparten von Boehringer Ingelheim samt Marktzulassung, Kundendaten und Marken zu veräußern.

Da alle Wettbewerbsbedenken der Kommission dadurch hinfällig würden, hat sie den Zusammenschluss freigegeben. Der Genehmigungsbeschluss sei jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig eingehalten werden.

Die Übernahme wurde am 15. Juni 2016 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte

Sanofi ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von medizinischen Produkten tätig ist. Sanofi ist auf Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes, seltenen Krankheiten und multipler Sklerose sowie onkologische und andere pharmazeutische Produkte spezialisiert, die teils verschreibungspflichtig, teils rezeptfrei erhältlich sind.

Das weltweit aufgestellte Selbstmedikationsgeschäft von Boehringer Ingelheim konzentriert sich in erster Linie auf rezeptfreie Magen-Darm-Mittel, Husten- und Erkältungsmedikamente, Vitamine und Mittel zur Besserung des Allgemeinbefindens, Schmerzmittel und Produkte für eine bessere Mobilität.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Diese Frist verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, Abhilfemaßnahmen anbieten.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7919 veröffentlicht.

EU/tp

Bildquelle: By Marion Golsteijn – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=42399997

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