Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf Arzneimittel zur Raucherentwöhnung.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Dienstag, 28. Mai 2019, in einem Revisionsverfahren einer Versicherten entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 25/18 R). 

Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin, die unter anderem an einer chronisch obstruktiven Lungenwegserkrankung leidet, ist damit auch in letzter Instanz mit ihrer Klage auf Versorgung mit dem Arzneimittel „Nicotinell“ ohne Erfolg geblieben. Arzneimittel zur Raucherentwöhnung sind verfassungskonform kraft Gesetzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Das Behandlungsziel kann nach Einschätzung des Gesetzgebers auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden. Unzulässig ist die weitere Klage auf eine von der beantragten abweichende ärztliche Therapie zur Raucherentwöhnung mangels Verwaltungsverfahrens, ebenso die Klage auf eine höhere ärztliche Vergütung. Hierauf hat die Klägerin keine eigenen Rechte. Die Klage auf Zahlung der Kosten für die bewilligte Therapie ist unbegründet. Das Landessozialgericht hat nicht festgestellt, dass die Klägerin die bewilligte Therapie erhalten hat.

Der Tabaklobby endlich die Stirn bieten – für ein umfassendes Tabakwerbeverbot.

„Weltweit sterben jährlich etwa sieben Millionen Menschen an den direkten und indirekten Folgen des Tabakrauchens, während die Tabakindustrie Milliardengewinne einfährt“, erklärt Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, anlässlich des Weltnichtrauchertages am kommenden Freitag.

Niema Movassat – Foto: TP Presseagentur Berlin

Movassat weiter:

„Jeder Erwachsene muss selbst entscheiden, ob er zum gesundheitsschädlichen Produkt Tabak greifen möchte. Problematisch ist jedoch das wirtschaftliche Interesse, welches mit Tabakprodukten verbunden ist. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 113 Milliarden Fertigzigaretten, Zigarren und selbstgedrehte Zigaretten konsumiert. Damit macht nicht nur die Tabakindustrie ihre zweistelligen Milliardenumsätze, sondern auch der Staat nimmt über die Tabaksteuer jährlich etwa 14 Milliarden Euro ein.

Deutschland ist ein trauriges Beispiel dafür, wie durch den Einfluss der Tabaklobby ökonomische Interessen über den Gesundheits- und Jugendschutz gestellt werden. Wir brauchen dringend – wie bereits in allen anderen EU-Ländern umgesetzt – ein umfassendes Tabakwerbeverbot. Es muss endlich Schluss sein mit dem Werben für Produkte, die in Deutschland jährlich 120.000 Tote fordern und volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von 79 Milliarden Euro verursachen.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, die Tabaklobby in ihre Schranken zu weisen und den Nichtraucherschutz zu stärken. Wir brauchen eine bessere Förderung des Rauchausstiegs und zielgerichtete Angebote zur Tabakentwöhnung, welche die Raucher und Raucherinnen, die mit dem Rauchen aufhören möchten, auch erreichen. Denn laut einer Umfrage der Europäischen Kommission haben etwa 60 Prozent der Raucher schon einmal ohne Erfolg versucht, mit dem Rauchen aufzuhören. Auch hier müssen wir ansetzen, damit wir den Anteil von Nichtrauchern weiter erhöhen.“

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