Rückkehrgesetz soll in Vermittlungsausschuss.

Zum „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, erklärten heute die Justizsenatoren Dr. Till Steffens (Hamburg) und Dr. Dirk Behrendt (Berlin) sowie der Justizminister Dieter Lauinger (Thüringen):

„Zukünftig können sogar ausreisepflichtige Familien mit Kindern mit Straftätern in derselben Justizvollzugsanstalt untergebracht werden. Die Unterbringung von Abschiebungs- und Strafgefangenen in derselben Justizvollzugsanstalt  bedeutet, sich vom Trennungsgebot zu verabschieden. Sie belastet den Justizvollzug unvertretbar und verstößt gegen europäisches Recht.

Die die Abschiebungshaft begründende `Fluchtgefahr´ wird durch das Gesetz übermäßig ausgedehnt. So kann zukünftig schon eine Fluchtgefahr angenommen werden, wenn erhebliche Geldbeträge zur Einreise gezahlt wurden. Dies verkennt, dass Bezahlung für  Flüchtlinge oft der einzige Weg ist, Verfolgung im Heimatland zu entkommen.

Auch für Personen, die sich hier legal aufhalten, hält das Gesetz abzulehnende Verschärfungen bereit. Personen mit ungeklärter Identität werden durch das Gesetz zu Geduldeten ´zweiter Klasse´ degradiert. Sie dürfen nicht mehr arbeiten oder zur Schule gehen und sind von Integrationsangeboten ausgeschlossen. Davon sind auch Personen betroffen, die gar keinen Identitätsnachweis beschaffen können, weil sie beispielsweise nie eine Geburtsurkunde besessen haben.

Das im Rechtsausschuss des Bundesrates verabschiedete sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz begegnet somit in vielerlei Hinsicht verfassungs-, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken. Aus rechtspolitischer Sicht ist es abzulehnen. Deshalb werden wir im Rechtsausschuss des Bundesrats die Überweisung in den Vermittlungsausschuss beantragen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.“

Berliner CDU-Fraktion stemmt sich gegen Überweisung des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss des Bundesrates.

Burkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, erklären dazu:

„Im Bundestag wird heute das Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Dies erleichtert die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Und es stellt das Recht der Polizei klar, Unterkünfte für Asylantragssteller zu betreten.

Jetzt heißt es für die Koalition handeln statt vertagen. Mit ihren unterschiedlichen Rechtsinterpretationen für Polizisten und Heimbetreiber hatten Geisel(1) und Breitenbach(2) zuletzt für massive Verunsicherung bei den Berlinern gesorgt. Fünf Polizisten wurden sogar wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Nun besteht endlich Rechtssicherheit.

Die Forderung von Justizsenator Behrendt das Gesetz in den Rechtsausschuss des Bundesrats zu überweisen, ist der Versuch, sich weiterhin der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu entziehen. Vielmehr ist die Koalition nun aufgefordert, Abschiebungen zu veranlassen und umzusetzen.“

Erläuterung TP Presseagentur:

(1) Andreas Geisel ist Berliner Innensenator.

(2) Elke Breitenbach ist Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales.

Die Berliner CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kennt offensichtlich keine Vornamen von Berliner Senatoren oder will sie nicht kennen.

Eine Antwort

  1. Da kann man nur hoffen, dass die GroKo ganz schnell beendet wird und eine neue Regierungskoalition sich an EU-Recht hält. Es ist wahrlich gespenstisch zu lesen und zu hören, wie unchristlich und asozial sich diese GroKo verhält.

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