Protestcamp „We4Future“: Aufstellen privater Zelte und eines Küchenzeltes zulässig.

Ein Verein hat für den Zeitraum vom 7. Juni 2019 bis 10. Juni 2019 auf der Grünfläche südlich des Bundeskanzleramtes ein Protestcamp „We4Future“ mit dem Thema „Öffentlichkeitswirksame Ausrufung des Zivilen Klimanotstandes durch Anwesende“ angemeldet. Hierfür hatte der Polizeipräsident von Berlin Auflagen erteilt. U.a. war das Aufstellen privater Zelte und eines Küchenzeltes untersagt worden. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 5. Juni 2019 abgelehnt.

Auf die Beschwerde des Vereins hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den erstinstanzlichen Beschluss teilweise geändert. Die Veranstaltung ist insgesamt von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Zelte, die nur dem Übernachten dienen, können dann nicht untersagt werden, wenn es den Nutzern gerade darum geht, an den im Camp angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen. Zudem spricht einiges dafür, dass die Übernachtung in privaten Zelten selbst Teil der Meinungskundgebung ist.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 7. Juni 2019 – OVG 1 S 54.19 –

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