EU-Umweltzeichen überarbeitet.

Neue Kriterien für nachhaltige Computer, Möbel und Schuhe.

Die Europäische Kommission hat die Kriterien überarbeitet, nach denen sich Computer, Möbel und Schuhe mit dem EU-Umweltzeichen schmücken können. Das Label bescheinigt die Umweltfreundlichkeit von Produkten als auch die Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards bei ihrer Herstellung. Hersteller, deren Produkte die Kriterien erfüllen, können sie mit dem Umweltzeichen kennzeichnen lassen. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Sie gibt es beispielsweise auch für Kosmetika und Reinigungsmittel und für touristische Dienstleistungen wie Zeltplätze und andere Unterkünfte.

Karmenu Vella, EU-Umweltkommissar, erklärte heute dazu in Brüssel: „Das EU-Umweltzeichen treibt Europas Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft voran und fördert sowohl die nachhaltige Produktion also auch den nachhaltigen Konsum. Dank transparenter ökologischer Kriterien können die Verbraucherinnen und Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen. Das Umweltzeichen belohnt zudem die Hersteller, die die Wahl treffen, haltbare und reparable Produkte herzustellen, Innovation voranzutreiben und Ressourcen zu schonen.“

Hersteller von PCs, Notebooks und Tablets müssen für eine Kennzeichnung mit dem EU-Umweltzeichen Vorgaben zur Energieeffizienz und Upgrade-Fähigkeit der Produkte erfüllen und zudem bei der Produktion auf die Wiederverwendbarkeit der einzelnen Bestandteile achten. Bei den Möbeln ginge es beispielsweise um die Verwendung gefährlicher Bestandteile, bei den Schuhen entsprechend internationaler Arbeitsstandards um die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung. Die überarbeiteten Kritereien gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Das EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel) gibt es seit 1992. Neben der Kennzeichnung von Produkten besteht seit dem Jahr 2000 auch die Möglichkeit, Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen zu kennzeichnen. Ziel sei die Minimierung der Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer eines Produktes. Die unter den Kriterien festgelegten Grenzwerte förderten Produkte, die insgesamt geringere Umweltauswirkungen haben.

Die Anträge auf das EU-Umweltzeichen werden über einen einzigen Antrag gestellt, der den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abdecke. Jedes Land verfügt über eine „zuständige Stelle“, die die Anträge bewertet. In Deutschland sind das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH die zuständigen Stellen.

EU/tp

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