Landgericht Berlin: Klägerin verliert in erster Instanz den Rechtsstreit über die Räumung der Rigaer Straße 94.

Gestern fand vor der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in dem Verfahren 27 O 593/18 die mündliche Verhandlung über die Klage auf Herausgabe von Räumen in der Rigaer Straße 94 sowie auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung statt.

Die Richter der 27. Zivilkammer haben in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert und dabei die Frage der Zulässigkeit der Klage thematisiert.

Aufgrund dieser mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Berlin mit dem verkündeten Urteil die Klage als unzulässig abgewiesen.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 13. Juni 2019, Aktenzeichen 27 O 593/18

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