Keine Extrawurst für angebliche „Fridays for Future“-Teilnehmer.

Eilantrag gegen Einstellung des Bahnverkehrs wegen konkreter Gefahrenlage ohne Erfolg.

Die Polizei hat der Deutsche Bahn AG am Vormittag des 21. Juni 2019 aufgegeben, den Eisenbahnverkehr im Bahnhof Viersen bis zur Beseitigung einer konkreten Gefahrenlage einzustellen. Hintergrund ist, dass sich eine Vielzahl von Personen aus dem Camp in Viersen in Richtung Bahnhof in Bewegung gesetzt hatte und seitens der Polizei nicht ansprechbar war. Es sei – so die Polizei – bereits zu Straftaten durch Zünden von Pyrotechnik gekommen. Angesichts der Marschrichtung der Personen in Richtung Bahnhof sei es sehr wahrscheinlich, dass er genutzt werden soll, um von dort in Richtung Tagebau Garzweiler zu fahren. Angesichts des Aufrufs des Aktionsbündnisses „Ende Gelände“, den Tagebau zu besetzen, sei mit weiteren Straftaten zu rechnen.

Der gegen die Einstellung des Bahnverkehrs gerichtete Eilantrag von zwei Antragstellern mit dem Ziel, eine Fahrt nach Aachen zur Teilnahme an der Großdemonstration „Fridays for Future“ über den Bahnhof Viersen zu ermöglichen, hatte keinen Erfolg.

Zur Begründung heißt es in dem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen von heute Nachmittag (21. Juni 2019):

Die beiden Antragsteller hätten die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten schon nicht glaubhaft gemacht.

Die Antragstellerin zu 1., Mitglied des Deutschen Bundestages, habe auf ihrem Twitter-Account unter dem 17. Juni 2019 veröffentlicht, die Aktion „Ende Gelände“ als Parlamentarische Beobachterin zu unterstützen. Ausweislich eines Tweets vom heutigen Tage habe sie sich einem Protestzug von „Ende Gelände“ vom Protestcamp in Viersen ca. um 11 Uhr angeschlossen. Die Behauptung, an der Veranstaltung „Fridays for Future“ in Aachen teilnehmen zu wollen, sei vor diesem Hintergrund nicht glaubhaft. Anhaltspunkte für eine Unterstützung von „Fridays for Future“ durch ihre Teilnahme bestünden nicht, da sie ihre Aufgabe als Parlamentarische Beobachterin bei „Ende Gelände“ nicht zeitgleich wahrnehmen könne. Auch auf ihrem Instagram-Account habe sie unter dem 20. Juni 2019 erklärt, die Aktion „Ende Gelände“ zu unterstützen, und eine Teilnahme an der Aktion „Fridays for Future“ nicht erwähnt. Das Aktionsbündnis „Ende Gelände“ habe für heute und Samstag in öffentlichen Netzwerken massive Störungen des Tagebaus angekündigt. Daher gehe die Kammer davon aus, dass sich die Teilnehmer von „Ende Gelände“ – und mit ihnen die Antragstellerin zu 1. – in Richtung Tagebau und nicht etwa zu einer Versammlung in Aachen bewegen wollen.

Der Antragsteller zu 2. habe sich bereits nicht darauf berufen, selbst vom Bahnhof Viersen nach Aachen reisen zu wollen. Soweit er geltend macht, als Anmelder der Versammlung „Fridays for Future“ in eigenen Rechten verletzt zu sein, sei nichts dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer – nach Beginn der Abschlusskundgebung am Aachener Tivoli um 14.00 Uhr – am Bahnhof Viersen noch potenzielle Versammlungsteilnehmer auf die Möglichkeit warten, nach Aachen zu fahren. Die pauschale Behauptung, eine erhebliche Zahl von Personen sei betroffen, sei nicht ansatzweise ausreichend. Im Übrigen habe die Polizei in ihrer Stellungnahme geltend gemacht, ihr gegenüber habe niemand geltend gemacht, nach Aachen reisen zu wollen.

Eine Gefahrenlage habe die Polizei überdies in ihrer Verfügung an die Deutsche Bahn AG nachvollziehbar dargelegt.

Gegen den Beschluss können die Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 6 L 741/19

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