Ausgesetzte Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt.

Strafverfahren gegen Müslüm E. u. 9 andere wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML).

In dem Verfahren gegen 10 Angeklagte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit Beschluss vom 25. Juni 2019 die gegen Dr. Sinan A., Dilay B. und Sami S. bestehenden Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt. Die drei Angeklagten befanden sich seit 19. Februar 2018 in Freiheit, nachdem der Senat die Haftbefehle unter Auflagen außer Vollzug gesetzt hatte.   

Der Senat habe sich veranlasst gesehen, die Haftbefehle wieder in Vollzug zu setzen, nachdem bekannt geworden sei, dass die Angeklagten gegen Auflagen aus dem Außervollzugsetzungsbeschluss vom 19. Februar 2018 verstoßen haben. Im April 2019 haben die drei Angeklagten entgegen der bestehenden Auflagen ohne Erlaubnis des Senats das Bundesgebiet verlassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen bestünden gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die drei Angeklagten ihre Betätigung für die TKP/ML nach Außervollzugsetzung der gegen sie bestehenden Haftbefehle fortgesetzt hätten. Es bestehe daher der dringende Verdacht, dass die drei Angeklagten im April 2019 am ersten Parteikongress der Vereinigung in Griechenland teilgenommen haben. Der Senat wertete die ungenehmigte Ausreise und die mutmaßliche Teilnahme als gröblichen Verstoß gegen Auflagen.

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