Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft „IDENTITÄRE BEWEGUNG DEUTSCHLAND“ (IBD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.

Im Juni 2016 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die sog. Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Diese Entscheidung beruhte insbesondere auf dem rechtsextremistischen Hintergrund einiger Aktivistinnen und Aktivisten der IBD sowie deren Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung.

Die Beobachtung der IBD hat nun ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten ist. Sie wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung i. S. v. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 c) BVerfSchG eingestuft.

Die Positionen der IBD sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IBD zielt letztlich darauf ab, Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IBD als kulturvernichtend. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).

Dies zeigt sich u. a. in Aktionen und Kampagnen der IBD wie etwa „Der große Austausch“, „Keine No-Go-Areas“ oder „Stop Fatih – Gegen islamischen Universalismus – Für echte Vielfalt“.

Eine europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche Sommeruniversität in Frankreich.

Zurzeit verfügt die IBD in Deutschland über etwa 600 Mitglieder.

Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:

„Der Bundesverfassungsschutz steht fremdenfeindlicher und demokratiefeindlicher Ideologie nicht tatenlos gegenüber. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich in Frage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“

Neue Bewertung der „Identitären Bewegung“ durch den Verfassungsschutz ist kein Anlass zur Euphorie.

Zur Einstufung der „Identitären Bewegung“ als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter:

Peter Ritter

„Wenn der Verfassungsschutz jahrelang braucht um zu erkennen, dass des Geistes Kind der so genannten Identitären Bewegung offen ‚rechtsextrem‘ ist, ist dies kein Anlass zur Euphorie. Die Frage ist vielmehr, was auf diese neuerliche Einstufung folgt. Sollte der Verfassungsschutz nun seinen großen Besteckkasten öffnen, um die selbsternannten Verteidiger des Abendlandes zu ‚beobachten‘, dürfte damit wenig gewonnen werden. Vor allem im NSU-Komplex haben wir gesehen, dass das V-Leute-System genau an der Stelle wenig hilfreich war, wo schwerste Straftaten – einschließlich Morde – hätten verhindert werden müssen. Die staatlich alimentierten Menschenfeinde nahmen die Gelder stattdessen dankbar entgegen, um die Szene noch weiter auszubauen.

Gespannt warte ich aber jetzt schon auf die Solidaritätsbekundungen hiesiger AfD-Kreise. Deren vertraute Nähe zu den ‚Identitären‘ dürfte dem Verfassungsschutz kaum verborgen geblieben sein – auch ohne V-Leute. Die Hinweise lieferten stattdessen wie so oft investigative Journalistinnen und Journalisten.“

Identitäre Bewegung kann sich nicht hinter bürgerlichem Auftreten verstecken.

Zur Einstufung der Identitären Bewegung als rechtsextremistisch erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag Konstantin Kuhle:

Konstantin Kuhle

„Es ist richtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem neuen Präsidenten Haldenwang seinem Auftrag nachkommt, den Staat auch vor Bedrohungen durch Rechtsextremisten zu schützen. Die Einstufung der so genannten Identitären Bewegung als eine rechtsextremistische Organisation zeigt, dass sich Rechtsextremisten nicht hinter ihrem modernen Auftreten verstecken können. Der Versuch, mit intellektuellem Anspruch und Flashmob-Aktionen rechtsextremes Gedankengut für eine jüngere Empfängergruppe interessant zu machen, war laut dem letzten Verfassungsschutzbericht zunehmend erfolgreich. Rechtsextremismus muss deshalb auch dort entschieden bekämpft werden, wo er sich bürgerlich gibt.“

Fotoquelle: BfV

2 Antworten

  1. Jetzt wissen wir, wer Artikel 146 GG einfordert, muß beobachtet werden.
    Jetzt wissen wir auch, warum die etablierten Parteien diesem Auftrag nicht nachkommen und seit dreißig Jahren ignorieren.

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