Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, Johannes Leygraf, geht in den Ruhestand.

Mit Ablauf des 31. August 2016 tritt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm, Johannes Leygraf, nach über 40 Dienstjahren in den Ruhestand.

Johannes Keders, Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, überreichte dem Vorsitzenden heute die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand. Er sprach dem „verdienten Vorsitzenden“ auch im Namen der Landesregierung Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste aus.

Johannes Leygraf, im Jahre 1951 in Büderich geboren und heute im westlichen Münsterland wohnhaft, trat im Januar 1979 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im November 1982 wurde er zum Richter am Landgericht Bochum ernannt.

Zum Richter am Oberlandesgericht Hamm wurde Leygraf im Dezember 1991 befördert. Leygraf war in verschiedenen Senaten in Bereichen des Zivil- und Strafrechts des Oberlandesgerichts Hamm tätig.

Im April 2003 wurde Leygraf zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Hamm befördert und übernahm den Vorsitz im 4. Strafsenat. Neben Straf- und Bußgeldsachen aus den Bezirken der Landgerichte Münster und Paderborn ist der Senat u.a. mit Strafvollstreckungssachen auf dem Gebiet der Sicherungsverwahrung und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Verfahren zur nachträglichen Anordnung einer Sicherungsverwahrung und zum Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Maßregel gemäß § 63 Strafgesetzbuch) befasst. Bei seinem Eintritt in den Ruhestand wird Leygraf den Senat über 13 Jahre geleitet haben. Neben seiner Senatstätigkeit war der Richter von Mai 1999 bis Mai 2007 Mitglied des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Johannes Leygraf ist als Autor von Publikationen und als Referent zu Themenbereichen der Forensischen Psychiatrie bekannt.

Weniger bekannt ist, dass Johannes Leygraf auch der ältere Bruder des renommierten Gerichtsgutachters Norbert Leygraf ist. Diesen schlagen auch Berliner Rechtsanwälte häufig als Sachverständigen in Berliner Vollstreckungs- und Strafverfahren vor, u.a. wenn es um die Aussetzung einer Sicherungsverwahrung zur Bewährung oder die Anordnung einer solchen sowie die Beurteilung der Schuldfähigkeit von Angeklagten in Schwurgerichtsverfahren geht.

tp

Foto: Johannes Leygraf (links) und Johannes Keders

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*