Nitrat im Grundwasser: EU-Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung des EuGH-Urteils.

Die Europäische Kommission hat heute gegen Deutschland wegen des andauernden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 des Vertrags von Lissabon übermittelt. Sie mahnt Deutschland erneut, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2018 umzusetzen. „Es besteht für die deutschen Behörden dringender Handlungsbedarf. Die Wasserqualität in Deutschland zeigt keine Anzeichen für Besserung. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa“, erklärte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel. Die Kommission stehe in einem konstruktiven Dialog mit den deutschen Behörden, um eine rasche Umsetzung des EuGH-Urteils zu erreichen. Geschieht dies nicht, könnte die Kommission den EuGH in einem nächsten Schritt ersuchen, Strafzahlungen gegen Deutschland zu verhängen.

Geduldsfaden endgültig gerissen.


Die SPD-Bundestagsfraktion erklärte heute zur EU-Abmahnung:

„Der Geduldsfaden der EU-Kommission ist endgültig gerissen. Jahrelang vertröstet Deutschland Europa und verletzt zugleich europäisches Recht. Dies ist ein Armutszeugnis für die Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Es ist nachvollziehbar, dass die EU-Kommission weiterhin auf die konkrete Ausweisung der besonders belasteten Gebiete sowie auf konkrete Maßnahmen besteht. Wir brauchen schnellstens ein wirksames Düngerecht. Dazu gehört auch ein automatischer Datenabgleich für alle relevanten Behörden. Andere Länder haben vorgemacht, wie man die Nitratbelastung senken kann. So nehmen die Niederlande viel Geld in die Hand, um die Tierbestände abzubauen. Auch dort sind in einigen Gegenden zu viele Tiere auf zu wenig Platz. Das muss sich auch hier in einigen Regionen ändern. Letztlich profitieren davon Tiere, Umwelt und Menschen. Agrarpolitik muss sich endlich dem Allgemeinwohl und nicht der kurzfristigen Profitmaximierung verpflichten.“

„… Urteil vom 21. Juni 2018 so schnell wie möglich und vollständig umzusetzen.“
 
Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium heißt es heute:
 
Die beiden Bundesministerien werden jetzt den Inhalt des Mahnschreibens der Europäischen Kommission prüfen und die Antwort innerhalb der Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder abstimmen. Die Bundesregierung arbeitet daran in der nur achtwöchigen Frist eine Einigung zu erzielen. In dieser Zeit wird die Bundesregierung weiterhin Gespräche mit der EU-Kommission führen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Klares Ziel ist es nach wie vor, das Urteil vom 21. Juni 2018 so schnell wie möglich und vollständig umzusetzen und eine mögliche Verurteilung zu vermeiden und Strafzahlungen abzuwenden.

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