Anklage gegen Verantwortliche der AUDI AG erhoben.

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Strafverfahren im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre betreffend AUDI-Motoren am 30.07.2019 gegen den früheren Vorsitzenden des Vorstands der AUDI AG, Prof. Rupert Stadler, sowie drei weitere Angeschuldigte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II erhoben. Den vier Angeschuldigten wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen. Drei Angeschuldigten liegt zur Last, Motoren für Fahrzeuge der Marken AUDI, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet war. Diese Softwarefunktion bewirkt, dass die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb (sog. Abschalteinrichtung). Fahrzeuge mit den betroffenen Motoren sind in der Folge in großer Zahl abgesetzt und in den Verkehr gebracht worden. Dem Angeschuldigten Prof. Stadler wird vorgeworfen, spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt und gleichwohl weiter den Absatz von betroffenen Fahrzeugender Marken AUDI und VW veranlasst bzw. den Absatz nicht verhindert zu haben. Von der Anklage umfasst sind insgesamt 250.712 Fahrzeuge der Marke AUDI, 71.577 Fahrzeuge der Marke VW und 112.131 Fahrzeuge der Marke Porsche. Die Fahrzeuge sind insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt veräußert worden.

Weitergehende Auskünfte zur Anklage wurden mit Rücksicht auf die Tatsache, dass das Verfahren gegen die vier angeklagten Personen nunmehr beim Landgericht München II anhängig ist, nicht gegeben.

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