Rechtsstreit wegen schwerer Hirnschädigung eines Patienten: Landgericht verurteilt Krankenhausbetreiber zu hoher Schmerzensgeldzahlung.

Das Landgericht Gießen – 5. Zivilkammer – hat mit Urteil vom 6. November 2019 den Betreiber eines Krankenhauses zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von weiteren 300.000,00 Euro verurteilt.

Im Jahr 2013 wurde der zum damaligen Zeitpunkt 17-jährige Kläger im Klinikum der Beklagten wegen eines Nasenbeinbruchs operiert. Während der Vollnarkose kam es zu einer etwa 250minütigen Sauerstoffunterversorgung, weil die Schläuche des verwendeten Beatmungsgeräts fehlerhaft angeschlossen worden waren. Infolge dessen erlitt der Kläger einen schweren hypoxischen Hirnschaden mit apallischem Syndrom und spastischer Tetraparese.

Beklagtenseits war an den Kläger vorgerichtlich bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 Euro gezahlt worden. Mit seiner Klage hat der Kläger einen weiteren Betrag von 500.000,00 Euro geltend gemacht.

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen hat ein Schmerzensgeld von insgesamt 800.000,00 Euro für angemessen erachtet und dem Kläger daher eine Zahlung von weiteren 300.000,00 Euro zugesprochen. 

Für die Kammer hat zur Begründung des hohen Schmerzensgeldes insbesondere auf den Grad der Schädigung des Klägers Bezug genommen, der zu einem selbstbestimmten Leben nicht mehr in der Lage sei. Hinzu komme das noch junge Alter des Klägers im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Erschwerend hat die Kammer gewürdigt, dass die Verletzungen des Klägers aus einer fehlerhaften Bedienung des Beatmungsgeräts und damit aus dem Bereich eines voll beherrschbaren Risikos resultieren. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Landgericht Gießen

Az. 5 O 376/18

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